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" nach den Maßgaben des § 14 Abs. 1 BioStoffV zu erstellen und gemäß § 14 Abs. 2 BioStoffV die Beschäftigten zu unterweisen (angefragte "Aufklärungspflicht"). Der Arbeitgeber hat für eine angemessene Arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Maßgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- zu sorgen. Insbesondere wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine Gefährdung durch spitze, scharfe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
ein Sicherheitsbewusstsein geschaffen wird. Die Beschäftigten sind auch über die Voraussetzungen zu informieren, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge haben. Im Rahmen der Unterweisung ist auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung durchzuführen mit Hinweisen zu besonderen Gefährdungen zum Beispiel bei verminderter Immunabwehr ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
“)zu Frage 2:Nein. Im Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird die von Ihnen beschriebene Tätigkeit nicht aufgeführt. Da diese Liste abschließend ist, besteht nur in den aufgeführten Fällen eine Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
Arbeitsstoffe (Viren, Bakterien, Pilze, Einzeller und Würmer) dargestellt und grundsätzlich beurteilt. Nach dem § 4 i.V. mit dem Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- hat der Arbeitgeber Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalien-kontaminierten Gegenständen in Kläranlagen und in der Kanalisation zu veranlassen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
In der LV 23 "Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen" des LASI ist hierzu nachzulesen:"1.1 Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV? Die BioStoffV ist bei Tätigkeiten mit Biostoffen anzuwenden. Hierunter fallen beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in medizinischen und mikrobiologischen Laboratorien, in der Biotechnologie (z. B. bestimmte Bereiche der Lebensmittel ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
Alle Blutentnahmen unterliegen grundsätzlich den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit den entsprechenden Technischen Regeln (z. B. TRBA 100, TRBA 250). Für alle Blutentnahmen gelten die Anforderungen des § 11 BiostoffV bezüglich der Verwendung von Sicherheitsinstrumenten. Auf die Verwendung von Sicherheitsgeräten kann nur verzichtet werden, wenn eine Infektionsgefährdung beim ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43100
Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
und zügig durchzuführen.Anders als z. B. im Steuerrecht, in dem Rechtsvorschriften die Form der Steuererklärung vorschreiben, stellt die BioStoffV keine Anforderungen an die Form der Unterrichtung der Behörde nach § 17. Damit gilt die Regelung des § 10 VwVfG.Entsprechend der Formulierung des § 17 Abs. 1 Nr. 1 BioStoffV muss die zuständige Behörde über jeden Unfall und jede Betriebsstörung bei Tätigkeiten ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
mit biologischen Arbeitstoffen im Rahmen der Tätigkeit vorkommen wird. Ausnahmen sind denkbar, wenn z. B. Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, bei denen mit Schimmelbefall (Gebäudesanierung) zu rechnen ist. Bei Küchenpersonal kommt es ebenfalls auf die betriebliche Situation an, z. B. sind hier Gefährdungen durch Salmonellen denkbar. Der Arbeitgeber muss daher, möglichst unter Beteiligung des Betriebsarztes ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
nicht gezielten Tätigkeiten ein Verzeichnis der Biostoffe zu erstellen ist, muss zunächst erfasst werden, welche nicht gezielten Tätigkeiten von den entsprechenden Arbeitnehmern vorgenommen werden. Sind diese bekannt (z. B. Reinigung verstopfter Toiletten), ist zu prüfen, ob bei diesen Tätigkeiten entsprechend § 2 Abs. 8 der oder die Biostoffe der Spezies nach bekannt sind. Ist dies der Fall ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
Zunächst ist keine Anzeige nach der BioStoffV erforderlich, wenn weder ein gezielter noch ein nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgt. Soweit in einem "Forschungslabor für Lebensmittel" (hier anscheinend ein Labor, in dem neue Lebensmittelzubereitungen entwickelt werden (z. B. Convenience-Produkte) mit Lebensmitteln umgegangen wird, erfolgt kein Umgang mit biologischen ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 22296
-Trennung dennoch erforderlich ist, ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Dies kann z. B. der Fall sein für Beschäftigte, die Arbeiten im Bunkerbereich ausführen, wenn dort biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 auftreten können (siehe Punkt 4.1 Abs. 2 TRBA 212) oder bei der Verbrennung von nicht ausreichend behandelten Tiermehlen (siehe Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 212), wenn die Beschäftigten ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
, wenn das Material nachweislich HIV-, HBV- und HCV-negativ ist, auch bei klinisch unauffälligen Spendern. Da die Nasenspülflüssigkeit aufgrund von Verletzungen der Nasenschleimhaut durchaus Blutbeimengungen enthalten kann, muss ein solcher Nachweis geführt werden. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Möglichkeit einer Infektion mit Influenza A und B Viren oder Respiratorischem Synzytial Virus (RSV ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
KBE/100ml auf, so sind laut DVGW - Arbeitsblatt W 551 (April 2004) keine weiteren Nachuntersuchungen erforderlich. Werden bei weitergehenden Untersuchungen mehr als 1.000 KBE/100ml aufgefunden, so ist nach dem o. g. Arbeitsblatt eine kurzfristige Sanierung erforderlich. Ab 10.000 KBE/100 ml besteht eine solche Gefährdung, dass sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie z. B. Desinfektionen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. b) der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 einschließlich solcher, die mit (**) gekennzeichnet sind, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen, in Laboratorien ...
Stand: 20.04.2025
Dialog: 44110
, können nach den Kriterien des Abschnittes 2.2.62.1.5.6 ADR als "medizinisches Probematerial" behandelt und befördert werden. Bei dieser Beförderung ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Gefahren vorliegen bzw. entstehen können, z. B. durch den tiefgekühlten Versand. Lagerung von Stammzellen Beim Umgang mit Stammzellen, die entsprechend der Definition des § 2 Abs. 1 BioStoffV biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
der Schutzstufe 2 durchzuführen. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100)Liegen nach der Charakterisierung humanen Probenmaterials klinisch unauffälliger Spender keine Erreger der Risikogruppe 2 und höher vor, so sind die Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Probenmaterialien HIV-, HBV- und HCV-negativ sind. Es ist dann davon auszugehen, dass eine Infektionsgefährdung ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
der Risikogruppe 2, b) einer Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnispflicht nach § 15 unterliegen, in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie, 2. jede Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten, wenn diese für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bedeutsam sind, zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Virulenz ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
des Gesundheitsdienstes sowie bei Tätigkeiten in der ambulanten Pflege decken die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Betriebsärztin und ggf. weitere Personen (z. B. Beauftragte für die Biologische Sicherheit, Betriebstechniker) in der Regel (nur) Teilaspekte der erforderlichen Arbeitsschutzkompetenz ab und können insoweit zur Beratung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hinzugezogen ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Schutzstufenzuordnung mindestens die Biostoffe oder Gruppen von Biostoffen (z. B. Schimmelpilze) enthalten, deren Auftreten wahrscheinlich ist und die die Gefährdung bei der Tätigkeit maßgeblich bestimmen (Ziffer 9 (4) TRBA 400).Ob im Fall von Reinigungsarbeiten in einer Berufsschule ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden, muss ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648