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Wird die Pflege in einem "normalen" Seniorenheim in Schutzstufe 1 oder in Schutzstufe 2 eingeordnet?
KomNet Dialog 44139
Stand: 18.06.2025
Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Sonstiges (6.1.3)
Frage:
Wird die Pflege in einem "normalen" Seniorenheim in Schutzstufe 1 oder in Schutzstufe 2 eingeordnet? Insbesondere aufgrund der Sätze in der TRBA 250 ist dies für uns nicht klar definiert: Schutzstufe 1 Tätigkeiten, bei denen kein Umgang oder "sehr selten" ein geringfügiger Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe Schutzstufe 2 Tätigkeiten, bei denen es "regelmäßig" und nicht nur in geringfügigem Umfang zum Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann
Antwort:
In der Regel wird die Pflege von Heimbewohnern der Schutzstufe 2 eingeordnet (s. Nr. 3.4.1, Abs. 3 TRBA 250). Zu den Tätigkeiten, die diese Einstufung begründen, gehören z. B. Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit Ausscheidungen, Blut, Sekreten, Exkreten kommen kann (Nr. 3.4.2, Abs. 2), wie z.B. bei:
- Verbinden von Wunden,
- Wechseln von Windeln,
- Umgang mit benutzter Wäsche, die mit Körperflüssigkeiten- oder Ausscheidungen behaftet ist,
- Unterstützung beim Toilettengang,
- Versorgung inkontinenter Bewohner,
- Mundpflege,
- Legen von Gefäßzugängen,
- Blutentnahmen,
- Injektionen, Infusionen
- etc.