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Unterliegen kapillare Blutentnahmen in der Sportwissenschaft bei gesunden Probanden der BioStoffV bzw. TRBA 100?

KomNet Dialog 43100

Stand: 11.03.2022

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Anwendungs- und Geltungsbereich

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Frage:

Unterliegen kapillare Blutentnahmen in der Sportwissenschaft (Einsatzorte: Uni, Trainingsstützpunkte, Sportvereine) bei a priori gesunden Probanden bzw. Hochleistungssportlern der BioStoffV bzw. TRBA 100?

Antwort:

Alle Blutentnahmen unterliegen grundsätzlich den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit den entsprechenden Technischen Regeln (z. B. TRBA 100, TRBA 250). Für alle Blutentnahmen gelten die Anforderungen des § 11 BiostoffV bezüglich der Verwendung von Sicherheitsinstrumenten. Auf die Verwendung von Sicherheitsgeräten kann nur verzichtet werden, wenn eine Infektionsgefährdung beim Einsatz ausgeschlossen ist oder ein geeignetes Verfahren oder geeignete Sicherheitsgeräte für die beabsichtigte Tätigkeit nicht zur Verfügung stehen. Auch für kapillare Blutentnahmen stehen entsprechende Instrumente zur Verfügung (z. B. unter https://vsi.sicheres-krankenhaus.de).

 

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Tätigkeiten die geeigneten Maßnahmen zu beurteilen und umzusetzen.