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Gibt es eine Vorgabe, wie oft bzw. muss ich überhaupt mein Wasser auf Legionellen überprüfen?

KomNet Dialog 27339

Stand: 08.10.2019

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Sonstiges (6.1.3)

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Frage:

Gibt es eine Vorgabe, wie oft bzw. muss ich überhaupt mein Wasser auf Legionellen überprüfen.

Antwort:

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.

Im Zusammenhang mit Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit legionellenbelastetem Wasser in Verbindung kommen, muss die Gefährdungsbeurteilung wegen des möglichen Vorhandenseins biologischer Arbeitsstoffe (z.B. Legionellen) auf Grundlage der Biostoffverordnung (BioStoffV) (§ 4ff) erstellt werden. An der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung sollte die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt beteiligt werden. In der Gefährdungsbeurteilung müssen alle auftretenden Gefährdungen und Belastungen ermittelt und systematisch betrachtet werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten.


In Bezug auf die Legionellenproblematik können wir Ihnen folgende Hinweise geben:


Legionellen kommen in geringem Maße (weniger als 1 KBE/Liter (KBE = Koloniebildende Einheit) auch in kaltem Grundwasser vor. Dies bedeutet, dass bereits in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen vorhanden sein können. Bei Temperaturen unter 20 °C vermehren sich die Krankheitserreger nur sehr langsam, so dass hier nicht mit einem erwähnenswerten Erkrankungsrisiko zu rechnen ist.


Erst bei Temperaturen zwischen 30 ° C und 45 °C ist die Vermehrungsrate der Legionellen optimal. Der Erreger beginnt bei Temperaturen oberhalb von 60 °C allmählich und ab 70 °C sehr schnell abzusterben.


Treten bei orientierenden Untersuchungen des Wassers Legionellenkonzentrationen von weniger als 100 KBE/100ml auf, so sind laut DVGW - Arbeitsblatt W 551 (April 2004) keine weiteren Nachuntersuchungen erforderlich. Werden bei weitergehenden Untersuchungen mehr als 1.000 KBE/100ml aufgefunden, so ist nach dem o. g. Arbeitsblatt eine kurzfristige Sanierung erforderlich. Ab 10.000 KBE/100 ml besteht eine solche Gefährdung, dass sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie z. B. Desinfektionen und Nutzungseinschränkungen erforderlich werden.


Eine Übertragung von und eine Infektion durch Legionellen geschieht am häufigsten durch Einatmen der Erreger über ein aerosolhaltiges Luft-Wasser-Gemisch, was z. B. beim Duschen, jedoch auch beim Waschen am Wasserhahn auftreten kann. 

 

Hinweise:

Auf die Informationen des DVGW zum Thema Legionellen sowie die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten häufig gestellten Fragen zum Thema Legionellen möchten wir hinweisen.

 

Neben den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben können sich weitere Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten wie der Trinkwasserverordnung ergeben. Hierzu können und dürfen wir keine Auskunft geben. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an das zuständige Gesundheitsamt. Für Nordrhein-Westfalen finden Sie dieses hier.