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Müssen wir in unserem Labor (Schutzstufe 1) humanes Material auf HIV, HBV und HCV testen, bevor wir bei negativem Testergebnis die Weiterverarbeitung vornehmen?
KomNet Dialog 44116
Stand: 09.05.2025
Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Sonstiges (6.1.3)
Frage:
Im Rahmen unserer Forschung an Primärzellen beabsichtigen wir, humanes Hautgewebe, das im Zuge einer externen Operation anfällt, für die Isolation der Primärzellen zu verwenden. Ist es unter diesen Umständen möglich, das Gewebe in unserem Labor mit Schutzstufe 1 auf HIV, HBV und HCV zu testen und bei negativem Testergebnis die Weiterverarbeitung vorzunehmen?
Antwort:
Die Zuordnung von Schutzstufen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) festzulegen. Dazu hat der Arbeitgeber die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA) zu berücksichtigen.
Die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ gilt für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.
Der Abschnitt 4.4.1 der TRBA 100 beschäftigt sich mit der Zuordnung zu Schutzstufen bei nicht gezielten Tätigkeiten in medizinischen Laboren, u.a.:
- Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100)
- Liegen nach der Charakterisierung humanen Probenmaterials klinisch unauffälliger Spender keine Erreger der Risikogruppe 2 und höher vor, so sind die Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Probenmaterialien HIV-, HBV- und HCV-negativ sind. Es ist dann davon auszugehen, dass eine Infektionsgefährdung durch andere Krankheitserreger zwar nicht auszuschließen aber unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen vernachlässigbar ist. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 5 der TRBA 100)
Fazit: Gemäß TRBA 100 sind nicht gezielte Tätigkeiten mit humanen Probematerial erst nach negativen diagnostischen Tests auf HIV, HBV und HCV denkbar.