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KomNet-Wissensdatenbank

Darf Probenmaterial aus Nasalspülungen in einem S1 Labor untersucht werden?

KomNet Dialog 10892

Stand: 16.12.2016

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (6.1) > Sonstiges (6.1.3)

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Frage:

Nach Durchführung klinischer Studien hat unsere Firma die Nasalspülungen der Probanden erhalten, die nach ärztlicher Untersuchung alle gesund waren, obwohl keine spezifische Prüfung auf TBC, HIV etc. erfolgte. Unser Labor hat S1-Sicherheitslevel. Wir würden gerne einige Versuche (ELISA Zytokine Quantifizierung, etc.) bei uns durchführen. Nach TRBA-100 Ziffer 4.3.2 sind die Nasalspülungen humane Probenmaterialien, deren Infektionstatus nicht überprüft ist. Ist es richtig? Das Infektionsrisiko durch eine Nasalspülung ist aber gering. Dürfen wir unsere Proben in unsere Labor S1 behandeln?

Antwort:

Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend, wenn das Material nachweislich HIV-, HBV- und HCV-negativ ist, auch bei klinisch unauffälligen Spendern.
Da die Nasenspülflüssigkeit aufgrund von Verletzungen der Nasenschleimhaut durchaus Blutbeimengungen enthalten kann, muss ein solcher Nachweis geführt werden. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Möglichkeit einer Infektion mit Influenza A und B Viren oder Respiratorischem Synzytial Virus (RSV) sowie des Auftretens von S. pneumoniae (alle Risikogruppe 2). Eine Herabstufung der ungezielten Tätigkeiten in die Schutzstufe 1 kann daher nicht befürwortet werden.