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sich die Schutzstufenzuordnung nach dem Biostoff mit der höchsten Risikogruppe,2.bei nicht gezielten Tätigkeiten nach der Risikogruppe des Biostoffs, der aufgrunda)der Wahrscheinlichkeit seines Auftretens,b)der Art der Tätigkeit,c)der Art, Dauer, Höhe und Häufigkeit der ermittelten Expositionden Grad der Infektionsgefährdung der Beschäftigten bestimmt."In § 7 Absatz 3 ist folgendes nachzulesen:"Bei Tätigkeiten der Schutzstufe ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546
Nein, es sind keine Waschräume gemeint. Die Handwaschplätze sind unabhängig von den Waschräumen zu sehen.Die Frage nach der „leichten Erreichbarkeit" lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine konkrete Meterangabe oder Ähnliches sieht der Gesetzgeber nicht vor, sondern er lässt hier einen Entscheidungsspielraum für den Arbeitgeber.Wichtig ist, im Rahmen der fachkundig zu erstellenden Gefährdungsb ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat auch Gültigkeit für Beamte aus Bund und Ländern. Nach § 20 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es möglich, durch Rechtsverordnungen die gänzliche oder teilweise Nichtanwendung der Vorschriften des ArbSchG im öffentlichen Dienst zu bestimmen, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zivilschutz. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass d ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Reinigungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten, die nicht unter § 5 Absatz 1 Biostoffverordnung (BiostoffV) fallen und somit keiner Schutzstufe zugeordnet werden müssen.Kann bei diesen Tätigkeiten eine der in § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 3 genannten Informationen nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43648
Da der Eintritt von Besuchergruppen offensichtlich zum Betrieb der Einrichtung gehört, kann dieser auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung -BioStoffV- mit betrachtet werden. Es sind einzelfallbezogene Regelungen zu treffen in Abhängigkeit von: - der Art der Erkrankung des Tieres (handelt es sich tatsächlich um einen biologischen Arbeitsstoff oder nicht?) - der Art ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung einer Gefährdungsbe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
In der Regel wird die Pflege von Heimbewohnern der Schutzstufe 2 eingeordnet (s. Nr. 3.4.1, Abs. 3 TRBA 250). Zu den Tätigkeiten, die diese Einstufung begründen, gehören z. B. Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit Ausscheidungen, Blut, Sekreten, Exkreten kommen kann (Nr. 3.4.2, Abs. 2), wie z.B. bei:Verbinden von Wunden,Wechseln von Windeln,Umgang mit benutzter Wäsche ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 44139
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
-Trennung dennoch erforderlich ist, ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Dies kann z. B. der Fall sein für Beschäftigte, die Arbeiten im Bunkerbereich ausführen, wenn dort biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 auftreten können (siehe Punkt 4.1 Abs. 2 TRBA 212) oder bei der Verbrennung von nicht ausreichend behandelten Tiermehlen (siehe Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 212), wenn die Beschäftigten ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. b) der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die erstmalige Aufnahme nicht gezielter Tätigkeiten der Schutzstufe 2 mit Biostoffen der Risikogruppe 3 einschließlich solcher, die mit (**) gekennzeichnet sind, sofern die Tätigkeiten auf diese Biostoffe ausgerichtet sind und regelmäßig durchgeführt werden sollen, in Laboratorien ...
Stand: 20.04.2025
Dialog: 44110
und sich von den unterwiesenen Beschäftigten durch Unterschrift bestätigen zu lassen.Digitale Betriebsanweisungen können somit zur Unterstützung und Vorbereitung der Beschäftigten auf die Unterweisung genutzt werden. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihren Vertretern vereinbaren. ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
Zunächst regelt § 7 Abs. 2 Biostoffverordnung -BioStoffV-, dass der Arbeitgeber als Bestandteil der Dokumentation ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen hat (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 maßgeblich sind. Weiter regelt diese Vorschrift, dass dieses Verzeichnis Angaben zur Einstufung der Biostoffe ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
. das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 4, 4. die Art des Biostoffs, 5. die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. (3) Die Anzeige nach Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 hat spätestens 30 Tage vor Aufnahme oder Einstellung der Tätigkeiten, die Anzeige nach Absatz 1 Nummer 3 unverzüglich zu erfolgen. (4) Die Anzeigepflicht kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
" nach den Maßgaben des § 14 Abs. 1 BioStoffV zu erstellen und gemäß § 14 Abs. 2 BioStoffV die Beschäftigten zu unterweisen (angefragte "Aufklärungspflicht"). Der Arbeitgeber hat für eine angemessene Arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Maßgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- zu sorgen. Insbesondere wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine Gefährdung durch spitze, scharfe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
mit den biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (vergl. § 2 Abs. 7 Biostoffverordnung - BioStoffV). Siehe dazu auch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) - TRBA 230 "Landwirtschaftliche Nutztierhaltung" und TRBA 120 "Versuchstierhaltung", die auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden sind. Einen Überblick über Zoonosen finden ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3701
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
, können nach den Kriterien des Abschnittes 2.2.62.1.5.6 ADR als "medizinisches Probematerial" behandelt und befördert werden. Bei dieser Beförderung ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Gefahren vorliegen bzw. entstehen können, z. B. durch den tiefgekühlten Versand. Lagerung von Stammzellen Beim Umgang mit Stammzellen, die entsprechend der Definition des § 2 Abs. 1 BioStoffV biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
Unter § 2 Abs. 9 Biostoffverordnung -BiostoffV- ist festgelegt, dass den Beschäftigten die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchführen, gleichstehen. Das bedeutet, dass der in der Frage genannte Personenkreis, sofern ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952