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nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Ja, Sie benötigen dafür mindestens einen Sachkundigen nach Anlage 4c TRGS 519.Die TRGS (Technische Regel Gefahrstoffe) 519 Ausgabe Januar 2014, zuletzt geändert und ergänzt vom 31.03.2022 basiert auf der z. Zt. gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 21.07.2021.(Wir erwarten eine überarbeitete GefStoffV, die schon ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Fortbildungslehrgänge dürfen von behördlich anerkannten Lehrgangsträgern nach behördlicher Anerkennung des Fortbildungslehrgangs gemäß Anlage 5 der TRGS 519, durchgeführt werden.Die Lehrkräfte müssen fachkundig im Sinne des § 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sein:"(16) Fachkundig ist, wer zur Ausübung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
unterscheidet:- Asbestzement als stark gebundenem Asbest = Gewicht über 1.400 kg/cbm bei 15% Asbestanteil- alle anderen Asbestprodukte, die als schwach gebunden gelten und Asbestanteile bis 100% aufweisenFür beide Asbestverwendungen gibt es umfangreiche Arbeiten und solche geringen Umfangs sowie Arbeiten geringer Exposition.Die Sachkundenachweise sind entsprechend gestaffelt:- TRGS 519 Anlage 4a gilt für alle ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
im Außenbereich nach Nr. 2.10 (3) TRGS 519 gelten als Arbeit geringen Umfangs und können unternehmensbezogen nach Anlage 1.1 TRGS 519 angezeigt werden (nicht im Innern von Gebäuden). Beachten Sie in diesem Fall die ergänzende Anzeige nach Anlage 1.2.Verwechseln Sie nicht die Arbeit geringer Exposition mit einer AZ-ASI-Arbeit im Innern von Gebäuden.Die Definition der Arbeit geringer Exposition ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die beschriebenen Tätigkeiten sind Tätigkeiten an Asbestprodukten im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519. Es ist erforderlich mindestens einen sachkundigen Verantwortlichen nach Anlage 4 A im Betrieb zu haben. Alle Beschäftigten, die genannte Tätigkeiten ausführen sollen, müssen gemäß § 14 GefStoffV ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Zur Probennahme genügt es, wenn ein damit Beschäftigter vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen ist, sowie über Personenschutzausrüstung verfügt: Halbmaske, P2/P3-Filter, Einweganzug Kat. III Typ 3-5. Probennahmen ohne weitere Faserfreisetzung ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
zu den Instandhaltungsarbeiten."Das Anbringen von Kabelkanälen auf einem asbesthaltigem Putz fällt daher nicht unter das Überdeckungsverbot.Seit der Überarbeitung der TRGS 519 (Fassung vom 31.03.22) ist in Anlage 9 eine Exposition-Risiko-Matrix zu finden. Diese soll dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin eine Hilfestellung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen und Spachtelmassen ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
. Grundsätzlich ist bei festgebundenem Asbest die Gefährdung der Mitarbeiter geringer als bei schwachgebundenem Asbest. Dass es sich hierbei zusätzlich um beschichtete Platten handelt, senkt das Risiko zwar zusätzlich, schließt es allerdings nicht völlig aus, da schon der Bruch einer Platte ein unbekanntes Faservolumen freisetzt. Insofern ist den Regelungen der TRGS 519 vollumfänglich nachzukommen. ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017