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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Risse in KMF-haltigen Deckenplatten mit Acryl und Farbe saniert werden?

KomNet Dialog 19674

Stand: 10.05.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Sonstige Verwendungsverbote

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Frage:

In unseren Gebäuden sind abgehängte KMF-haltige Decken vorhanden. Baujahr vor 2000. Diese Deckenplatten weisen Risse auf. Können diese Risse mit Acryl und Farbe saniert werden?

Antwort:

Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.


Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot des Entfernens. Eine Sanierung der Risse erscheint demnach als möglich, wenn die Vorgaben der TRGS 521 eingehalten werden.


Für den Umgang mit "neuer" Mineralwolle gilt die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" mit den Bestimmungen der Nummern 4 und 5.