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Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
werden.Im Gegensatz dazu dürfen vorher beschichtete Asbestzementflächen drucklos gereinigt und neu beschichtet werden unter der Bedingung, dass die alte Beschichtung noch geschlossen ist. Eine total abgewitterte Beschichtung (Schlagseite) zählt als unbeschichtet und darf nicht mehr gereinigt und beschichtet werden. Zusammenfassung:Überdeckungen sind verboten, Beschichtungen an vorher unbeschichteten ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Verwendungsbedingungen eingehalten werden und3.der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen auf das Minimum begrenzt wird.Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für private Haushalte.(4) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit beschäftigte Personen nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des § 6 Absatz 11 ausüben lassen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
werden.Instandsetzungsarbeiten sind hiervon ausgenommen. Beschädigte Asbestzementplatten dürfen nicht durch andere Asbestzementplatten ersetzt werden, sondern nur durch asbestfreie.Die dazu notwendigen Arbeitsschritte und Arbeitsplatzbedingungen werden in der TRGS 519 ausführlich beschrieben.Überdeckungs- und Beschichtungsarbeiten von Asbestzementprodukten sind ebenfalls verboten, es sei denn, es gilt eine alte ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang mi ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
entsprechend alte Geräte handeln.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber, in diesem Fall die Schulleitung, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob eine Gefährdung durch die eingebauten asbesthaltigen Bauteile für Beschäftigte (Lehrpersonal, Hausmeister, Reinigungskräfte) ausgeht und dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen (siehe auch die Informationen der DGUV zum Thema Asbest ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
Zuerst einmal wäre in Ihrem genannten Fall zu klären, ob es sich in dem genannten Flur auch um asbestbelastete Putze und Spachtelmassen handelt. Diese Informationen müssen gemäß § 5a Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Stand 12.2024) vom Veranlasser (Bauherren) zur Verfügung gestellt werden. Sind keine ausreichenden Unterlagen über das Gebäude und die darin verbauten Gefahrstoffe vorhanden, so hat ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44135
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
, Entkernung oder Rückbau eines Gebäudes nicht nur Asbestzement, sondern auch andere, speziell schwach gebundene Asbestverwendungen betroffen sind. Das betrifft insbesondere Dichtungen und Isolierungen, aber auch andere Bauteile, die je nach Anwendung und Alter bis zu 100 % aus Asbest bestehen können. Generell gilt, dass alle künstlich hergestellten Materialien Asbest enthalten können: Wände (Putz), Decken ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Die Erklärung des Kunden nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 (Ausgangsstoff-VO) unterschreibt die zur Vertretung des potentiellen Kunden berechtigte Person.Es ist demnach diejenige Mitarbeiterin/derjenige Mitarbeiter des potentiellen Kunden, der von diesem mit der Abwicklung der Transaktion, also des Erwerbs von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe nach Anhang I der Ausgang ...
Stand: 04.11.2022
Dialog: 43730
. Es ist jedoch streng zu prüfen, ob nicht die Nutzungsdauer des Bodens abgelaufen ist, d.h. starke Abnutzung, Zerbröselung der Platten, Löcher, Faserfreisetzung (Liegestaubbeprobung), s.a. Leitsatz zur Instandhaltung. Die Überdeckung/Überbauung darf nur so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Arbeiten Hinweis auf das Vorhandensein von Asbest erhalten (Intention ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
a) Darf das BT 30 Verfahren auch für das Herausdrehen der Schrauben angewendet werden, wenn man den Bohrer unter dem Absaugaufsatz durch einen Bit ersetzt?Anerkannte emissionsarme Verfahren sind gem. § 2 Abs. 4c Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüfte und anerkannte Arbeitsverfahren für Tätigkeiten mit asbesthaltigen ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 44142
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926