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als Arbeitgeber voll inhaltlich den Forderungen dieser TRGS. Dies gilt auch für Nachunternehmer (Einzelunternehmer) ohne Beschäftigte."Einzelunternehmer ohne Beschäftigte sind somit verpflichtet im Sinne der TRGS 519 zu arbeiten, benötigen daher auch die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung. Ein Sachkundenachweis ist erforderlich!Auf die Informationen der DGUV zu Asbest: Abbruch-, Sanierungs ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Zur Probennahme genügt es, wenn ein damit Beschäftigter vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen ist, sowie über Personenschutzausrüstung verfügt: Halbmaske, P2/P3-Filter, Einweganzug Kat. III Typ 3-5. Probennahmen ohne weitere Faserfreisetzung ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
. Es ist jedoch streng zu prüfen, ob nicht die Nutzungsdauer des Bodens abgelaufen ist, d.h. starke Abnutzung, Zerbröselung der Platten, Löcher, Faserfreisetzung (Liegestaubbeprobung), s.a. Leitsatz zur Instandhaltung. Die Überdeckung/Überbauung darf nur so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Arbeiten Hinweis auf das Vorhandensein von Asbest erhalten (Intention ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
Mio. Fasern/m³ Luft) erreichen und auch diese Zahl mehrfach überschritten werden kann, und sei es nur kurzzeitig. Deshalb ist selbst eine 10-Minuten-Arbeit, bei der die 100.000 Fasern/m³ Luft überschritten werden können, keine Arbeit geringen Umfangs mehr. Da die Faserzahl/m³ Luft ohne zeitaufwändige Messung nicht nachweisbar ist, ist bei allen Asbestarbeiten von der Überschreitung der z. Zt ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb vo ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
mit Asbest aus, beschreibt aber auch die Möglichkeit, von den sehr strengen Regelungen beim Umgang mit Asbest in genau definiertem Rahmen (Erleichterungen der zu treffenden Schutzmaßnahmen) abzuweichen.Die TRGS sieht zum Beispiel Ausnahmen vor, wenn es sich bei den Arbeiten um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz < 10.000 Fasern/m³). Diese Faserkonzentrationen ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
geschilderten Asbestfundstelle stellt keine der hier dargestellten Arbeiten dar. Aus der TRGS 519 heraus ist sie verboten, d. h. die Wandverkleidung wird vollständig abgebrochen oder muss unverändert bleiben, also ohne Schlitze.Allerdings:Die TRGS 519 kennt die Tätigkeiten bei Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – „PSF“. Sie sind geregelt in der Anlage 9 TRGS 519. Sollte dort ein entsprechendes ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
. Folgendes zu lesen:"Asbesthaltige Putze, Estriche und Spachtelmassen sind keine AZ-Produkte und keine asbestzementhaltige Wandverkleidung. Sie sind zudem so fest mit dem Gebäude verbunden, dass ihr Abbruch ohne größere bauliche Maßnahmen unmöglich ist. (Das Überdeckungsverbot gilt hier nicht.) Zulässige überdeckende Tätigkeiten wie Tapezieren, Malen und Streichen zählen in der Regel ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Eine Vorgehensweise bei Bohrarbeiten an asbesthaltigen Fußböden bzw. ein geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 der TRGS 519 wird in der "BT 23 - Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung" beschrieben. ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nach der TRGS 519 handelt es sich bei der Entfernung der AZ-Rohre um eine Abbrucharbeit. Da in der Praxis während des Ausbaus von AZ-Rohren ausnahmslos immer mit Bruch gerechnet werden muss, ist bei diesen Arbeiten gemäß Nr. 16.3 (6) TRGS 519 entsprechend Nr. 14 – 14.3 TRGS 519 eine Abschottung zu erstellen ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
Sanierungsmethode als „Entfernen“ durch das vorherige Abschrauben nicht zu. Auch eine Arbeit geringer Exposition nach DGUV Information 201-012 liegt hier nicht vor.Asbest löst sich unter mechanischer Beeinträchtigung (schrauben, aber auch verwittern) in Fasern auf, die so klein werden können, dass sie alveolengängig sind und Asbestose, Bronchial- und Lungenkrebs sowie ein Asbest-Mesotheliom hervorrufen. Z. Zt ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Stand 02.12.2024 hat folgende neue Regelung aufgenommen:"§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen(1) Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst (Veranlasser), hat vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch,- Sanierungs,- und Instandhaltungsarbeiten) ausschließlich von Firmen durchgeführt werden, die personell und sicherheitstechnisch für solche Tätigkeiten ausgestattet sind.Personell ist eine Firma ausgestattet, wenn sie mindestens eine sachkundige Person beschäftigt. Welche ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für Rückbau, Entkernung oder Abbruch von asbesthaltigen Bauten und Bauteilen gilt die Gefahrstoffverordnung - GefStoff und konkretisierend die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Produkten ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
vorhanden sein muss. Diese liegt dann vor, wenn die Atemluft im Wesentlichen der Außenluftqualität, also ohne Faserbelastung, entspricht.Hinweis: Reparaturen an den Gerätschaften dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften des Anhangs III Nr. 2: Partikelförmige Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung und der technischen Regel für Gefahrstoffe "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird die Frage I 1.1 "Was gilt bei Tätigwerden von Privatpersonen bei einer ASI-Maßnahme mit Asbest?" folgendermaßen beantwortet:"Privatpersonen: § 16 und Anhang II Nr. 1 Allerdings gelten auch für Privatpersonen bei ASI-Arbeiten mit Asbest Anforderungen zum Schutze Dritter ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
wie Eternitplatten zu beachtenden Schutzmaßnahmen sind von den jeweiligen Rahmenbedingungen bei der Arbeit abhängig. Von hier aus können daher nur einige allgemein geltende Hinweise gegeben werden. Grundsätzlich muss jeder beabsichtigte Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde (in NRW den regional zuständigen Bezirksregierungen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417