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Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
Die Anwendung des Spaltenmodells wird unter anderem in der TRGS 600 "Substitution" beschrieben. Hier finden sich auch Informationen, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen die Entscheidung nicht eindeutig ausfällt. Das Modell soll ein Hilfsmittel zur Substitutionsprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sein.Im Anhang 2 dieser TRGS werden insgesamt neun Bedingungen zur Bewertung ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42753
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang mi ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Ausgangsstoffen für Explosivstoffe für sein Unternehmen / seinen Arbeitgeber beauftragt wurde, so hat er dem die beschränkten Ausgangsstoffe abgebenden Unternehmen gegenüber die Pflichten von Artikel 8 Abs. 2 der Ausgangsstoff-VO einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere:Nachweis seiner IdentitätDarlegung der gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit sowie Name des ihn beauftragenden ...
Stand: 04.11.2022
Dialog: 43730
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Eine Vorgehensweise bei Bohrarbeiten an asbesthaltigen Fußböden bzw. ein geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 der TRGS 519 wird in der "BT 23 - Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung" beschrieben. ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074
. bei deren Überschreitung die Arbeit mit max. 3 Beschäftigten 2 Schichten nicht übersteigt. Die Schicht wird als Arbeitstag angesehen.Über eine Freimessung bei AZ-Arbeiten im Innern von Gebäuden wird von der TRGS 519 keine Aussage getroffen.Sollte es ein Standardverfahren nach Nr. 2.9 TRGS 519 geben, ist bei Einhaltung des entsprechenden Arbeitsplans eine Freimessung nicht erforderlich.AZ-Flächen < 100 m2 ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des LASI ist hierzu unter I 4.4 (Ergänzung 2018) Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV "Bei welchen Tätigkeiten ist das Verbot der Überdeckung einschlägig?" folgendes nachzulesen:"...Asbesthaltige Fußbodenplatten unterliegen nicht dem ausdrücklichen Überdeckungsverbot ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
für bestimmte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse ergeben sich aus Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.(2) Nach Maßgabe des Anhangs II bestehen weitere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für dort genannte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.(3) Biozid-Produkte dürfen nicht verwendet werden, soweit damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
(auch Flexplatten genannt), sondern um PVC-Boden. Somit kann das BT 11-Verfahren nicht als emissionsarmes Verfahren eingesetzt werden. In Anlehnung an dieses Verfahren kann jedoch für die Baumaßnahme eine kleine Probesanierung mit Schutzmaßnahmen (unter TRGS 519 Nr. 16.3 beschrieben) durchgeführt werden, bei welcher Messungen nach Nr. 4.3 TRGS 519 durchgeführt werden. Wird eine Asbestfaserkonzentration ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
vorhanden sein muss. Diese liegt dann vor, wenn die Atemluft im Wesentlichen der Außenluftqualität, also ohne Faserbelastung, entspricht.Hinweis: Reparaturen an den Gerätschaften dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften des Anhangs III Nr. 2: Partikelförmige Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung und der technischen Regel für Gefahrstoffe "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Abs. (2) GefStoffV wird mit Strafe bedroht, wer nach § 27 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes vorsätzlich oder fahrlässig...entgegen § 16 Absatz 2 GefStoffV in Verbindung mit Anhang II Nummer 1 Absatz 1 Satz 4 Überdeckungs-, Überbauungs-, Aufständerungs-, Reinigungs- oder Beschichtungsarbeiten durchführt.Zu den Strafvorschriften siehe § 27 ChemG.Durch die Überdeckungs ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.Damit festgestellt werden kann, ob Asbest vorliegt, hat der Veranlasser gemäß § 5a Abs. 2 GefStoffV vor Beginn der Tätigkeiten an Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns des Objekts oder das Baujahr des Objekts, sofern das genaue Datum des Baubeginns nicht bekannt ist, an das ausführende Unternehmen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
sind eine Nebenarbeit im Sinne der TRGS 519 Nr. 2.4.Eine kleine Fläche von der genässten Unterseite einer Fußbodenplatte wird unter Vermeidung übermäßiger Faserfreisetzung vorsichtig, z. B. in einer Tüte, gelöst und mit einem Stück transparenter Folie auf einem ebenfalls transparenten Klebeband befestigt. Es mag im Einzelfall genügen, das transparente Klebeband direkt auf die Plattenunterseite zu pressen und so ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
)Die Schulleitung ist gemäß § 21 Abs. 2 SGB VII aber auch für die Sicherheit und Gesundheit der Schüler verantwortlich, d.h. auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler muss ermittelt werden, ob von den asbesthaltigen Bauteilen des Tageslichtprojektors eine mögliche Gefährdung ausgeht.Wir empfehlen die Tageslichtprojektoren entsprechend den zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Vorsorge (ArbMedVV) teilgenommen haben.Tätigkeiten an Asbest sind grundsätzlich der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, im Sinne der Nr. 3.2 der TRGS 519, unternehmensbezogen oder objektbezogen, anzuzeigen. ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
) vom Arbeitgeber mitgeteilt werden (Anhang II Nr. 1 der GefstoffV). Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführt oder asbesthaltige Abfälle entsorgt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Demnach ist auch die Entfernung von asbesthaltigen Eternit-Verkleidungen ausschließlich durch sachkundige Personen durchzuführen. Dabei ist darauf ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
durch die zuständige Behörde ist für diese Arbeiten nicht erforderlich, diese ist sehr wohl erforderlich für Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten.Die Formulierungen in der TRGS 519 Nr. 2.8 und 2.9 lassen für die Zukunft andere Verfahren und niedrigere Grenzwerte erwarten.In der Praxis ist die Faserkonzentration nicht feststellbar. Es ist davon auszugehen, dass Fasern sehr große Mengen (> 1 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193