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In der LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des LASI ist hierzu unter I 4.4 (Ergänzung 2018) Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV "Bei welchen Tätigkeiten ist das Verbot der Überdeckung einschlägig?" folgendes nachzulesen:"...Asbesthaltige Fußbodenplatten unterliegen nicht dem ausdrücklichen Überdeckungsverbot. Es ist jedoch streng zu prüfen, ob nicht die Nutzungsdauer des Bodens abgelauf ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
Die beschriebenen Tätigkeiten sind Tätigkeiten an Asbestprodukten im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519. Es ist erforderlich mindestens einen sachkundigen Verantwortlichen nach Anlage 4 A im Betrieb zu haben. Alle Beschäftigten, die genannte Tätigkeiten ausführen sollen, müssen gemäß § 14 GefStoffV unterwiesen sein und es ist jedem Beschäftigten die persönliche Schutzausr ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet hier somit keine Anwendung. ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
Nein. In der TRGS 519 unter 2.9 wird beschrieben, dass ein Verfahren behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen anerkannt sein muss. Die anerkannten Verfahren sind in der DGUV Information 201-012 mit aktuellen Ergänzungen veröffentlicht.Die Messung bezieht sich in diesem Rahmen nur um den Nachweis der Faserkonzentrationen bei der Ermittlung, ob die Bedingungen zur Anerke ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
Nein, da diese Art der Verwendung unter das Verwendungsverbot gemäß Anhang II Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung (Stand März 2017) fällt:(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1. Abbrucharbeiten,2. Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag de ...
Stand: 03.07.2019
Dialog: 42768
Die Anwendung des Spaltenmodells wird unter anderem in der TRGS 600 "Substitution" beschrieben. Hier finden sich auch Informationen, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen die Entscheidung nicht eindeutig ausfällt. Das Modell soll ein Hilfsmittel zur Substitutionsprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sein.Im Anhang 2 dieser TRGS werden insgesamt neun Bedingungen zur Bewertung und zum Verg ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42753
Die Abgabe von hochentzündlichen Stoffen und Gemischen an private Erwerber darf im Internethandel nur durch eine sachkundige Person erfolgen. Es wird empfohlen, das Vorhandensein der Sachkunde auf der Homepage zu deklarieren.Der Verkäufer hat sich generell glaubhaft bestätigen zu lassen, dass der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist, die Stoffe und Zubereitungen nur in erlaubter Weise verwendet we ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 23431
Nicht die Hölzer von Eiche und Buche sind als krebserzeugend eingestuft, sondern Stäube von Eiche und Buche haben ein krebserzeugendes Potential. Für weitere Informationen dazu kann die TRGS 553 Holzstaub herangezogen werden. Die TRGS 553 befindet sich zur Zeit in der Überarbeitung und wurde daher zurückgezogen. Als Erkenntnisquelle für grundsätzliche Informationen kann sie aber weiter genutzt wer ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6636
Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot des Entf ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
Gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist vom Arbeitgeber eine Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Anschließend sind nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Schutzmaßnahmen nach dem abgestuften Maßnahmenkonzept zu treffen. Werden Arbeiten im Geltungsbereich der TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und In ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 3720
Mit der Richtlinie 2002/95/EG vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) sind ab 1. Juli 2006 für neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte Stoffverbote zu Blei, Cadmium, Chrom (VI), Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln in Kraft getreten. Damit verbunden ist auch das grundsätzliche Verbot des Ver ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 11786
In der berufsgenossenschaftlichen Regel "DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln" ist im Kapitel 2.24 -Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)- aufgeführt, dass Strahlmittel nicht mehr als 2 vom Hundert ihres Gewichts an freier kristalliner Kieselsäure enthalten dürfen. Als freie kristalline Kieselsäure werden die kristallinen SiO2-Modifikationen Quarz, Cristobalit und Tridymit bezei ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4569
Zur Probennahme genügt es, wenn ein damit Beschäftigter vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen ist, sowie über Personenschutzausrüstung verfügt: Halbmaske, P2/P3-Filter, Einweganzug Kat. III Typ 3-5. Probennahmen ohne weitere Faserfreisetzung sind eine Nebenarbeit im Sinne der TRGS 519 Nr. 2.4.Eine kleine Fläche von ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ähnlichen festgebundenen Asbestprodukten dienen primär dem gleich ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um eine ergänzend ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors mit ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Bei dem Verpacken und dem Bereitstellen zur Entsorgung von Asbestzementplatten handelt es sich um Tätigkeiten mit Asbestprodukten. Daher muss eine entsprechende Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht, ob es sich um beschädigte oder unbeschädigte Asbestprodukte handelt, sondern bestenfalls, ob es um fest bzw. schwachgebundenes Asbest geht. Gr ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen wie Eternitplatten zu beachtenden Schutzmaßnahmen sind von den jeweiligen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 und 1.6/1.7. Da die Asbestfasern sich längs immer weiter aufspalten und ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verbote ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934