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, die im Rahmen der Kleinmengenregelung außerhalb von Lagern gelagert werden darf, darf 1.500 kg nicht überschreiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Abschnitt 3 TRGS 510) müssen sie prüfen, ob die von Ihnen festgelegten Maßnahmen in dem konkreten Fall ausreichend sind. Es ist denkbar, dass Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die von Ihnen beschriebene Form der Lagerung zulässig ist.Zu Frage 2 ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Peroxide" § 25 Abs. 4 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass kleine Mengen organischer Peroxide nur an geeigneten, vom Unternehmer festgelegten Orten aufgewahrt werden dürfen.Das bedeutet, hier in einem in der Gefährdungsbeurteilung genau bestimmten Sicherheitsschrank in einem dafür geeigneten Raum, der kein Arbeitsraum ist. Der Schrank sollte daraus abgeleitet eine Druckentlastung haben. Auch diese ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
Nein, die TRGS 510 findet auch in Kfz-Werkstätten Anwendung soweit dort Gefahrstoffe oberhalb der in Tabelle 1 angegebenen Mengen gelagert werden. Die angesprochenen Ausnahmen in Ziffer 2 besagen lediglich, dass bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen, die über eine passive Lagerung hinausgehen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.In Abschnitt 1, Absatz 4 heißt ...
Stand: 21.05.2019
Dialog: 19389
nicht mehr als 1.500 kg Gefahrstoffe außerhalb von Lagern aufbewahrt werden. Die Anforderungen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind in beiden Fällen zu erfüllen.Angaben zur Bemessung geeigneter Abstände im Freien finden sich in den Abschnitten 6 bis 12 der TRGS 510. ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
)oder gemäß TRGS 201 mit dem entsprechendem GHS-Piktogramm:GHS05 „Ätzwirkung“ bzw.GHS07 „Ausrufezeichen“zu kennzeichnen.Hinweis: Weitere Kennzeichnungen können auf Grund zusätzlicher gefährlicher Eigenschaften und spezifischer Gefährdungen notwendig sein und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Dazu werden auch in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da es hier auf den gelagerten Stoff ankommt.Grundsätzlich gilt nach § 8 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- folgendes:(4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass durch Verwendung verschließbarer Behälter eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung gewährleistet ist. (5) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert werden, wenn 1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist. Dieser muss entweder ständig wirksam sein oder durch eine Gaswarneinrichtung automatisch eingeschaltet werden, wenn ein festgelegter Grenzwert überschritten wird. Beim Ausfall der Einrichtung für die technische Lüftung muss ein Alarm ausgelöst werden; 2 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
gelagert werden, wenn 1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist. Diese muss entweder ständig wirksam sein oder durch eine Gaswarneinrichtung automatisch eingeschaltet werden, wenn ein festgelegter Grenzwert überschritten wird. Beim Ausfall der Einrichtung für die technische Lüftung muss ein Alarm ausgelöst werden; 2. bei natürlicher Belüftung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
nach § 8 – Allgemeine Schutzmaßnahmen- und ggf. § 9 zusätzliche Schutzmaßnahmen der GefStoffV abgeleitet, festgelegt und umgesetzt werden. Zur Zusammenlagerung mit Spraydosen (Aerosolpackungen):Die Anforderung / Möglichkeit der Zusammenlagerung der Spraydosen ist in der TRGS 510 Nummer 7 "Zusammenlagerung" geregelt. Gefahrstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
Ihre Auffassung, was die Lagerung der Leergebinde angeht, ist richtig.Es gibt grundsätzlich erst einmal die wichtige Verpflichtung des Arbeitgebers, durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachzuweisen, welche Gefährdungen durch Gefahrstoffe in diesem Arbeitsbereich vorhanden sind. Präzise in § 6 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung. Restmengen von Gefahrstoffen ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:"Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert. Die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 sind dabei grundsätzlich zu ergreifen. Der Umfang der weiteren Schutzmaßnahmen (Abschnitte 5 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
% des Fassungsvermögens angesetzt werden können (Abschnitt 12.2 Absatz 4).Für Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen ist eine solche Erleichterung bei der Betrachtung der Gesamtlagermenge gemäß Abschnitt 11.2 nicht vorgesehen. Hier gilt grundsätzlich die Anforderung, dass entleerte oder teilentleerte Behälter hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wie gefüllte Behälter zu betrachten sind (Abschnitt 11.1 Absatz 2 ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Der Arbeitgeber hat die getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes „auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz).Zu diesen sich ändernden Gegebenheiten, die eine Anpassung der Schutzmaßnahmen erforderlich machen, gehören insbesondere Fortschritte der in § 4 Satz 1 Nummer 3 Arbeitsschutzgesetz erwähnten ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
Gase unter Druck (hier gekennzeichnet mit H280) sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die GefStoffV gilt auch für die Lagerung (§ 2 Absätze 1 und 5 GefStoffV). Die Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern konkretisiert die TRGS 510. Die Schutzmaßnahmen des Abschnitts 4 der TRGS 510 sind grundsätzlich und mengenunabhängig zu treffen.Tabelle 1 der TRGS ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811