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Darf eine einzelne CO2-Flasche > 2,5 Liter im Kellerbereich gelagert werden?

KomNet Dialog 19288

Stand: 20.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Darf eine einzelne CO2-Flasche > 2,5 Liter im Kellerbereich gelagert werden? Welche Anforderungen sind an die Lüftung zu stellen, da CO2 ja schwerer als Luft ist?

Antwort:

Grundlagen/Informationsbeschaffung:


Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Kohlendioxid (CAS-Nummer: 124-38-9) wie folgt eingestuft:


Gefahrenhinweise - H-Sätze:

H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.


Sicherheitshinweise - P-Sätze:

P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

 

Diese Angaben sollten mit dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Hersteller abgeglichen werden und u. a. die weiteren hierin verfügbaren Informationen zur Lagerung berücksichtigt werden. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sollte Kontakt zum Hersteller (fachlicher Kontakt ist auf dem SDB vermerkt) aufgenommen werden.


Darf eine einzelne CO2-Flasche > 2,5 L im Kellerbereich gelagert werden?

Wenn die Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" unter Punkt 10 eingehalten werden, ist es möglich CO² in Kellerbereich zu lagern. Die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern unter Erdgleiche finden Sie unter Punkt 10.3 Absatz 5. Dort ist folgendes nachzulesen:


"(5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert werden, wenn

1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist. Diese muss entweder ständig wirksam sein oder durch eine Gaswarneinrichtung automatisch eingeschaltet werden, wenn ein festgelegter Grenzwert überschritten wird. Beim Ausfall der Einrichtung für die technische Lüftung muss ein Alarm ausgelöst werden;

2. bei natürlicher Belüftung die Lüftungsöffnungen mindestens einen Gesamtquerschnitt von 10% der Grundfläche dieses Raumes haben, eine Durchlüftung bewirken und der Fußboden nicht mehr als 1,5 m unter der Geländeoberfläche liegt oder

3. sie in Sicherheitsschränken gelagert werden, die die Anforderungen EN 14470-2 erfüllen.

Abweichend von Satz 1 dürfen Druckgasbehälter mit Sauerstoff oder Druckluft ohne die dort genannten Anforderungen gelagert werden. Entleerte ungereinigte ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen in doppelter Anzahl vorhanden sein."