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Ist es möglich eine Flüssiggasflasche in einem Außenlager unter Erdgleiche zu lagern?

KomNet Dialog 24341

Stand: 23.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Ist es möglich eine Flüssiggasflasche in einem Außenlager unter Erdgleiche zu lagern? Der Raum ist allseits mit Betonwänden umschlossen zum Keller hin gibt es eine Metalltür und das Lager ist nach oben hin komplett offen (Gitterrost). Der Bereich hat eine Fläche von ca. 1x2m und ist ca. 3 m tief.

Antwort:

Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:


"In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert werden, wenn

1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist. Dieser muss entweder ständig wirksam sein oder durch eine Gaswarneinrichtung automatisch eingeschaltet werden, wenn ein festgelegter Grenzwert überschritten wird. Beim Ausfall der Einrichtung für die technische Lüftung muss ein Alarm ausgelöst werden;

2. bei natürlicher Belüftung die Lüftungsöffnungen mindestens einen Gesamtquerschnitt von 10% der Grundfläche dieses Raumes haben, eine Durchlüftung bewirken und der Fußboden nicht mehr als 1,5 m unter der Geländeoberfläche liegt oder

3. sie in Sicherheitsschränken gelagert werden, die die Anforderungen EN 14470-2 erfüllen.

Abweichend von Satz 1 dürfen Druckgasbehälter mit Sauerstoff oder Druckluft ohne die dort genannten Anforderungen gelagert werden. Entleerte ungereinigte ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen in doppelter Anzahl vorhanden sein."


Wie die Gasflaschen konkret zu lagern sind, hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.


Hinweis:

Auf die Informationen des Industriegaseverbandes möchten wir hinweisen: