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Kann die Prüffallhöhe für entzündbare Flüssigkeiten aus der TRGS 510 (Anlage 5, Nr. 2 , Abs. 8) auch auf die Lagerung von Aerosoldosen (Druckgaspackungen) angewandt werden oder gelten hier andere Maßstäbe?

KomNet Dialog 43249

Stand: 15.08.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Kann die Prüffallhöhe für entzündbare Flüssigkeiten aus der TRGS 510 (Anlage 5, Nr. 2 , Abs. 8) auch auf die Lagerung von Aerosoldosen (Druckgaspackungen) angewandt werden oder gelten hier andere Maßstäbe? Beispiel: Werkstattmagazin, Lagerung von Sprühdosen über 20 kg (< 200 kg) , keine Schäden verursachenden Einflüsse, Lagerung im Regal unterhalb einer etwaigen Prüffallhöhe -> kein explosionsgefährdeter Bereich?

Antwort:

Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:


"(2) Lagerräume

...

4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen."