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Trifft für die Lagerung von Propangas in Handwerkerflaschen die TRGS 510 Kapitel 10 zu?

KomNet Dialog 44158

Stand: 12.07.2025

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

In einer Berufsschule werden ca. 10 Propangasflaschen mit je 425 g (Handwerkerflaschen) gelagert. Trifft für die Lagerung die TRGS 510 Kapitel 10 zu? Dies wäre bei Lagerung von mehr als einer Propangasflasche der Fall. Addiere ich die Menge der 10 Handwerkerflaschen zusammen, liege ich unter der Menge einer normalen Propangasflasche mit 5 kg.

Antwort:

Ja, die Regelungen des Abschnitt 10 TRGS 510 sind einzuhalten.

Vorgaben für die Lagerung finden Sie in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.

Grundsätzlich sind die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 erforderlich.

Propan ist nach der CLP-Verordnung als "Extrem entzündbares Gas. (H220); "Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. (H280)" eingestuft. Welche - zusätzlichen - Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber umsetzen muss, hängt von der Art des Gefahrstoffes und der zu lagernden Menge ab und ergibt sich aus der Tabelle 1, Spalten 3 und 4 der TRGS 510.

Hinweis zu den Lagermengen in Spalte 3:

Bei mit einem "oder" verknüpften Mengen entscheidet der Arbeitgeber, welche Mengeneinheit er anwendet (bei Gasen kg oder l und bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen kg oder Stück). Bei Erreichen der gewählten Menge gelten die entsprechenden Abschnitte.

Bei mit einem "und" verknüpften Mengen sind beide Mengen anzuwenden, d.h. schon bei Erreichen einer der beiden Mengen gilt der entsprechende Abschnitt.

In Ihrem Fall:

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie alle Gefährdungen beurteilen und sicherstellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden (siehe auch Abschnitt 3 der TRGS 510).

Da in der Berufsschule mehr als eine Propangasflasche gelagert wird - es handelt sich bei der Menge um eine "und" Verknüpfung - wird die Menge überschritten und der Abschnitt 10 ist anzuwenden.

Das bedeutet, dass Sie neben dem Abschnitt 4 (grundsätzliche Maßnahmen) auf Grund des Gefahrenhinweises H280 auch die Abschnitte 5 und 13 (siehe Spalte 3) sowie den Abschnitt 10 (siehe Spalte 4) beachten müssen.