Ergebnisse 41 bis 60 von 72 Treffern
an den Umgang mit leeren Gebinden sind in den jeweiligen Abschnitten genannt.Für entzündbare Flüssigkeiten gilt die Anforderung, dass entleerte oder teilentleerte Behälter hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wie gefüllte Behälter zu betrachten sind (Abschnitt 12.1 Absatz 2). Lediglich bei der Berechnung zulässigen Lagermenge pro Lagerraum gilt die Erleichterung, dass für restentleerte Behälter nur 0,5 ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
. Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen,..."Unter dem Punkt 5.9 - Überprüfungen und Kontrolle steht Folgendes:"(1) Ortsbewegliche Behälter sind regelmäßig auf Beschädigungen zu kontrollieren, die Kontrollfristen sind in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften, der Art des Behälters sowie derbesonderen Lagerbedingungen (z.B. im Freien, in Gebäuden, Lagertechnik) festzulegen.(2) Alle ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung handelt.(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,1a. Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse gewässergefährdend nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung,Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter gelagert werden, wenn 1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist. Dieser muss entweder ständig wirksam sein oder durch eine Gaswarneinrichtung automatisch eingeschaltet werden, wenn ein festgelegter Grenzwert überschritten wird. Beim Ausfall der Einrichtung für die technische Lüftung muss ein Alarm ausgelöst werden; 2 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen ist Folgendes nachzulesen:"(10) Lager im Sinne dieser TRGS ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
immer die DIN EN 14470‑1 erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min aufweisen (TRGS 510 Anhang 1, Nr.: A.1.2 Abs. 2),Hinweis:Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden. ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
bleiben.Die Lagermenge ist die Nettomenge des Gefahrstoffes (TRGS 510, Nummer 2 (6)). Die Nettomenge muss auf dem Gebinde/der Verpackung angegeben sein; eine Ableitung aus dem Sicherheitsdatenblatt ist nicht zwingend möglich. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
gelagert werden, wenn 1. bei technischer Lüftung ein zweifacher Luftwechsel in der Stunde gewährleistet ist. Diese muss entweder ständig wirksam sein oder durch eine Gaswarneinrichtung automatisch eingeschaltet werden, wenn ein festgelegter Grenzwert überschritten wird. Beim Ausfall der Einrichtung für die technische Lüftung muss ein Alarm ausgelöst werden; 2. bei natürlicher Belüftung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
Nach den Begriffsbestimmungen der TRGS 745 (§ 2 Abs.8) gilt als Entleeren, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden.Bei den geschilderten Gasflaschen an einem Schweißgerät, welches nur etwa halbjährlich benutzt wird, ist die Entnahme der Gase und somit der unmittelbare Gebrauch nicht sofort gegeben. Insofern ist für die Gasflaschen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
für Gefahrstoffe) unter Berücksichtigung der Allgemeinen Schutzmaßnahmen (siehe unter Nummer 4.2 der TRGS 510) möglich, z. B. dürfen die Aerosolpackungen nicht einer Erwärmung von mehr als 50 °C durch Sonnenbestrahlung oder andere Wärmequellen ausgesetzt werden.Bei der Vorratslagerung in dem Büroraum sind weiterhin die Anforderungen gem. Anlage 2 Ziffer 2 zur TRGS 510 anzuwenden (Lagerung von bestimmten ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
ist bei entzündbaren Gefahrstoffen (gekennzeichnet mit H221, H222, H223, H224, H225, H226 bzw. R12, R11, R10) das Nennvolumen heranzuziehen."Da Propan und Butan mit dem H-Satz "H220" gekennzeichnet sind, gilt Satz 1 des Punkt 4.2 Abs. 8 und die Abweichungen nach Satz 2 können nicht in Anspruch genommen werden.Hinweis:Bei der Lagerung von Gasen sind zudem die Ausführungen der Nr. 10 "Lagerung von Gasen unter Druck ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min gelten als Lagerabschnitt (Abschnitt 2 Absatz 12 der TRGS 510).Daher ist es möglich, das Kältemittel 2,3,3,3-Tetrafluorprop-1-en (R 1234yf) durch einen geeigneten Sicherheitsschrank von den Kraftstoffen zu separieren. ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
- und Explosionsgefährdungen sind hier insbesondere in Anhang I Nummer 1 GefStoffV beschrieben.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen selbst festzulegen. Dabei hat er die Regeln und Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe zu berücksichtigen (§ 7 Absatz 2 GefStoffV). Für Tätigkeiten mit brennbaren Gefahrstoffen, bei denen Brandgefährdungen ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Insbesondere sind hier die Regelungen des Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" hervorzuheben. Im § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 7 ist ausdrücklich geregelt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass"(...) die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
zu verschließen. Bei entzündbaren Gasen und bei akut toxischen Gasen der Kat. 1, 2 oder 3 ist zusätzlich eine Kontrolle auf Dichtigkeit erforderlich, in der Regel mithilfe eines Lecksuchsprays." Hinweis:Ob eventuell bau- oder versicherungstechnische Gründe gegen die Unterbringung des mobilen Bratwurststandes sprechen, entzieht sich unserer Kenntnis. Für eine entsprechende Aussage wenden Sie sich bitte direkt ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise). ..." Unter der Nummer 6.3.4 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (6) Die gefährlichen Abfälle sind nur im Lagerbereich von Zwischenlagern zu lagern. Und zwar im 1. Lagerabschnitt I: Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien u. ä. , 2 ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698