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Darf ein entzündlicher Kleber in einem Kühlschrank, der ansonsten für die Aufbewahrung von Lebensmittel benutzt wird, gelagert werden?

KomNet Dialog 10044

Stand: 16.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Darf ein entzündlicher Kleber in einem Kuehlschrank, der ansonsten fuer die Aufbewahrung von Lebensmittel benutzt wird, aufbewahrt werden? Die Idee ist, denn Kleber in einer gekennzeichneten Box im Kuehlschrank zu lagern. Welche Anforderungen muesste die Box erfuellen?

Antwort:

Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein.


In einem Kühlschrank ist auf jeden Fall die unmittelbare Nähe gegeben und somit ist die Lagerung des Klebers nicht zulässig.