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Ist es möglich Gasflaschen (unter 20 kg) in einem Tanklager zu lagern, wenn man diese in einem zusätzlichen Sicherheitsschrank unterbringt?

KomNet Dialog 43550

Stand: 22.04.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Wir verfügen über ein Tanklager, in dem ausgebaute Kfz-Kraftstofftanks und Kraftstoff vorübergehend gelagert werden. Dieses Lager ist EX-geschützt mit technischer Absaugung. Es besteht ein Zusammenlagerungsverbot mit brennbaren Gasen. Ist es jedoch möglich, Kältemittel Gasflaschen R12345YF (H220) unter 20 kg darin zu lagern, wenn man diese in einen zusätzlich eingestellten Gefahrstoffschrank unterbringt?

Antwort:

Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.


Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff sind der Lagerklasse 3 und 2,3,3,3-Tetrafluorprop-1-en (R 1234yf) ist der Lagerklasse 2A zugeordnet. Gemäß Tabelle 12 der TRGS 510 ist bei diesen beiden Lagerklassen die Separatlagerung erforderlich. Separatlagerung bedeutet eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min (Abschnitt 13.2 Absatz 5 der TRGS 510). Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min gelten als Lagerabschnitt (Abschnitt 2 Absatz 12 der TRGS 510).


Daher ist es möglich, das Kältemittel 2,3,3,3-Tetrafluorprop-1-en (R 1234yf) durch einen geeigneten Sicherheitsschrank von den Kraftstoffen zu separieren.