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Wann oder in welchen Betrieben sollte ein Gefahrstoffschrank feuerbeständig sein?

KomNet Dialog 43616

Stand: 05.04.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Wann oder in welchen Betrieben sollte ein Gefahrstoffschrank feuerbeständig sein?

Antwort:

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss immer die DIN EN 14470‑1 erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min aufweisen (TRGS 510 Anhang 1, Nr.: A.1.2 Abs. 2),


Hinweis:

Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden.