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Welche maximale Menge eines Stoffes darf innerhalb eines Brandabschnittes gelagert werden?

KomNet Dialog 44039

Stand: 20.11.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Welche maximale Menge eines Stoffes (hier konkret: Wasch- und Reinigungsmittel; Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Wasserstoffperoxid in Lösung mit der Lagerklasse (TRGS 510): 5.1B) darf innerhalb eines Brandabschnittes gelagert werden? Konkret geht es um die Frage, ob es eine maximale Lagermenge von 1.000 L hierbei gibt, oder ob es auch zulässig ist, zu dem Lager-IBC von 1.000 L auch den "Anbruch-IBC" im selben Brandabschnitt stehen zu haben (aus dem per Lanze entnommen wird für den Arbeitsprozess).

Antwort:

Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich der in Abschnitt 1 Absätze 1 und 2 genannten Tätigkeiten. Gefahrstoffe, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden (z. B. angeschlossen an eine Produktionsanlage über eine Fasspumpe mit Lanze) fallen nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 (Abschnitt 1 Absatz 3 der TRGS 510).

Die Menge der Gefahrstoffe, die pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit außerhalb eines Lagers gelagert werden dürfen (Kleinmengen), ergibt sich entsprechend der Gefahrenhinweise (H-Sätze) nach Tabelle 1 der TRGS 510. Die Menge der Gefahrstoffe im Produktions- oder Arbeitsgang bleibt bei der Beurteilung der mengenabhängigen Schutzmaßnahmen gemäß Tabelle 1 der TRGS 510 unberücksichtigt.

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die sich aktuell im Produktions- oder Arbeitsgang befinden, sind jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung separat festzulegen.