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Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Danach gilt weiter:"Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern aufzuneh ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit ...
Stand: 15.07.2020
Dialog: 43183
bis 13) richtet sich nach der jeweiligen Art und Einstufung der Gefahrstoffe sowie der Lagermenge und ist in Tabelle 1 der TRGS 510 dargestellt. Der Abschnitt 13 ist dann zu berücksichtigen, wenn die Lagerung in einem Lager nach Abschnitt 5 erforderlich ist und die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg übersteigt. Für Chlortrifluorid (Gefahrenhinweise H270, H280, H330, H314, H318) bedeutet das konkret ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
Die Interpretation der TRGS 509 ist nur teilweise richtig.Die TRGS 509 ist für alle Stoffe, die mit H226 eingestuft sind, anzuwenden. Insbesondere sind hierbei die Anforderungen der Nrn. 1 bis 7 TRGS 509 bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich der Nummern 8 bis 10 TRGS 509 bezieht sich auch auf Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt 55°C bis 60 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
wird von den Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur CLP-Verordnung bei der gegebenen Einstufung mit H304 bei der Abgabe an die breite Öffentlichkeit dringend empfohlen.Es handelt sich hierbei um einen Hinweis an den Käufer des Produkts, dieses nach Erwerb unter Verschluss aufzubewahren, da eine Aspirationsgefahr besteht. Vor allem Kinder könnten beim Spielen versehentlich das Produkt zu trinken ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
ist. Die Mengenschwellen hängen von der Einstufung der Gefahrstoffe nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) ab. Diese Einstufung kann z. B. Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts des Produktes entnommen werden.Für die Summe alle Gefahrstoffe gilt hier grundsätzlich die Obergrenze von 1.500 kg. Für spezielle gefährliche Eigenschaften (z. B. entzündbar) gelten gemäß Tabelle 1 der TRGS 510 geringere ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
, wenn er nicht alle Anforderungen der EN 14470-1 erfüllt. Das Gutachten ist dann entsprechend Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.Hinweis:Der Bestandschutz für vorhandene Sicherheitsschränke nach DIN 12925-1 mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 20 Minuten nach der TRGS 510, Anlage 3 Nr.1 Abs.5 gilt nur für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten.Fazit:Ist der neue Lagerort nicht in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
in Verbindung mit der TRGS 510 und es sind alle dort genannten Regelungen einzuhalten. ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
Die Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist in Abschnitt 13 der TRGS 510 geregelt. Die Anforderungen des Abschnitts 13 gelten ab solchen Mengen von Gefahrstoffen, ab denen die Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 der TRGS 510 erforderlich ist. Bei einer Gesamtlagermenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg brauchen die Maßnahmen ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
der Schrank an seinen ursprünglichen Ort, ist die Explosionssicherheit ebenfalls mindestens alle 6 Jahre zu überprüfen (Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5 BetrSichV).Eine Prüfung auf Explosionssicherheit ist somit i.d.R. unumgänglich (Ausnahme: Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.4 BetrSichV). Wichtig ist, dass an dem Ort wo der Schrank steht, die Explosionssicherheit gegeben ist.Der "Bestandsschutz ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
wichtig. Es soll eine Überfüllung ausgeschlossen und hiermit ein eventueller Austritt der Flüssigkeit verhindert werden. Je nachdem, um welchen Stoff es sich hierbei handelt, unter welchen Randbedingungen der Stoff eingelagert und gelagert wird, können sich hierbei Unterschiede im zulässigen Füllungsgrad des Behälters ergeben. Da man nicht abschließend alle Randbedingungen in der Technischen Regel ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
Sachverhalt bedeutet dies Folgendes:Die Lagerung von Gefahrstoffen darf nach Abschnitt 4.2 Nr. 5 der TRGS 510 nicht an Verkehrswegen bzw. solchen Orten erfolgen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Da bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nach Anhang 1 alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnitts 4 einschließlich 4.2 Nr ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
geforderten „besonderen Schutzmaßnahmen“ zu erfüllen. Ob die "Lagerung in einem Schrank" in Ihrem konkreten Fall zumindest in vergleichbarer Weise den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten nach den Anforderungen der TRGS 526 gewährleistet, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, begründen und dokumentieren. Dabei sind alle möglichen Gefährdungen, wie beispielsweise ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
oder baurechtlicher Nutzungseinheit dürfen kleinere Mengen als in Tabelle 1 Spalte 3 angegeben unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 auch außerhalb von Lagern gelagert werden (Kleinmengen). Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von Lagern gelagert wird, darf 1.500 kg nicht überschreiten."Folglich sind, wenn in Verkaufsräumen größere Mengen gelagert werden sollen, die notwendigen ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
unter Berücksichtigung aller Expositionswege, da sie den Geruch erwähnen in diesem Fall besonders die inhalative Exposition- die Möglichkeiten einer Substitution des Gefahrstoffes- Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel (dazu gehört auch der verwendete Schrank) und der Gefahrstoffmenge, Ist laut Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung nicht auszuschließen, müssen Maßnahmen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383