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Inwiefern sind mit "Gebäuden mit Brandgefährdung" nach TRGS 510 auch "normale" Industriebauten/Gebäude gemeint?

KomNet Dialog 43183

Stand: 15.07.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Zur Lagerung von Druckgasbehältern im Freien steht in der TRGS 510: "Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. (...)" Inwiefern sind hiervon "normale" Industriebauten/Gebäude betroffen? Von diesen geht schließlich auch eine gewissen Brandgefährdung aus. Oder sind hier ausschließlich besonders brandgefährdete Bereiche wie (Gas-)Tankstellen, Öllager, ... gemeint?

Antwort:

Auch die "normalen" Industriebauten/Gebäude sind hiervon betroffen. Wichtig ist vor allem, welche Tätigkeit wird in diesen Gebäuden ausgeübt bzw. was hier gelagert wird.

Weitere Informationen zu der Brandgefährdung sind auch der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu entnehmen. Hier heißt es unter Punkt 3.1: "Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht". Hilfreich kann aber auch die TRGS 800 (Brandschutzmaßnahmen) sein.

Bestehen im Rahmen der Beurteilung noch Zweifel, so ist der vorbeugende Brandschutz (Feuerwehr) hinzuzuziehen.