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Ist die TRGS 509 für Stoffe mit H226 nur bis 55 °C anzuwenden?

KomNet Dialog 25766

Stand: 07.08.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

TRGS 509: Anwendung für Stoffe mit H226 nur bis 55 °C? ist die Interpretation richtig, dass die Anforderungen der TRGS 509 z.B. hinsichtlich Explosions- und Brandschutz für Stoffe mit dem Gefahrenhinweis H 226 tatsächlich nur für Stoffe mit Flammpunkt bis 55 °C gelten, obwohl der Anwendungsbereich für H 226 gemäß GHS ja bis 60 °C geht. Stoffe mit Flammpunkt zwischen 55 und 60 °C würden somit von den Regelungen der TRGS nicht erfasst?

Antwort:

Die Interpretation der TRGS 509 ist nur teilweise richtig.


Die TRGS 509 ist für alle Stoffe, die mit H226 eingestuft sind, anzuwenden. Insbesondere sind hierbei die Anforderungen der Nrn. 1 bis 7 TRGS 509 bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich der Nummern 8 bis 10 TRGS 509 bezieht sich auch auf Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt <= 55 °C besitzen, obwohl diese Stoffe einen Flammpunkt bis 60°C haben können. Die Stoffe, die mit H226 eingestuft sind und einen Flammpunkt > 55°C bis 60°C besitzen, fallen nur nicht unter den Anwendungsbereich der Nrn. 8 bis 10 TRGS 509. Die anderen Punkte sind weiterhin zu beachten.


Diese Regelung in der TRGS ist bewusst so gewählt worden, da diese Stoffe in der Regel bei normalen Umgebungstemperaturen und -verhältnissen keine Explosionsgefahr aufweisen. Daher wurde der Anwendungsbereich für die Nummern 8 bis 10 TRGS 509 dort eingeschränkt. Sollten die Flüssigkeiten auf bzw. auf die Nähe ihres Flammpunktes erwärmt werden, sind auch hier die Regelungen der Nrn. 8 bis 10 zu berücksichtigen.


Die allgemeinen Brandschutzanforderungen, die in den Nrn. 4 bis 7 der TRGS 509 beschrieben sind, sind auch für die Stoffe mit Einstufung H226 anzuwenden.