Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Was muss bei der Bereitstellung von Flaschen mit flüssigem Grillanzünder mit dem Sicherheitshinweis "P405 - Unter Verschluss aufbewahren" im Verkaufsraum beachtet werden?

KomNet Dialog 42207

Stand: 09.03.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

Favorit

Frage:

Was muss bei der Bereitstellung von Flaschen mit flüssigem Grillanzünder mit dem Sicherheitshinweis "P405 Unter Verschluss aufbewahren" im Verkaufsraum beachtet werden? Reicht es, wenn die Flaschen einen Sicherheitsverschluss haben?

Antwort:

Grillanzünder sind üblicherweise mit dem H-Satz H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein) eingestuft und gekennzeichnet (Aspirationsgefahr). Nach Anhang IV Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung resultiert aus dieser Einstufung der Sicherheitshinweis P405 (Unter Verschluss aufbewahren.). Die Verwendung dieses Sicherheitshinweises im Rahmen der Kennzeichnung wird von den Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur CLP-Verordnung bei der gegebenen Einstufung mit H304 bei der Abgabe an die breite Öffentlichkeit dringend empfohlen.


Es handelt sich hierbei um einen Hinweis an den Käufer des Produkts, dieses nach Erwerb unter Verschluss aufzubewahren, da eine Aspirationsgefahr besteht. Vor allem Kinder könnten beim Spielen versehentlich das Produkt zu trinken versuchen - mit potentiell tödlichem Ausgang.


Besondere Maßnahmen bei der Abgabe in einem Geschäft resultieren aus dieser Einstufung alleine jedoch nicht. Als aspirationsgefährlich eingestufte Stoffe und Gemische werden von den besonderen Abgabebestimmungen der Chemikalienverbotsverordnung nicht erfasst, d.h. sie müssen in einem Geschäft nicht ein einem verschlossenen "Giftschrank" aufbewahrt werden.


Hinweis:

Die Verwendung eines kindergesicherten Verschlusses ist nach Anhang II Nr. 3.1 der CLP-Verordnung bei einer Einstufung als aspirationsgefährlich und der Abgabe an die breite Öffentlichkeit zwingend vorgeschrieben. Dies ist keine optionale Regelung.