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Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein. (6) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
vorhandenen Gefahrstoffmengen eingegangen.Ganz konkret wird das Lagerproblem in § 8 Absatz 4 und 6 dargestellt. Dort heißt es:"...4) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass durch Verwendung verschließbarer Behälter eine sichere Lagerung, Handhabung und Beförderung von Gefahrstoffen auch bei der Abfallentsorgung gewährleistet ist. ... 6) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 18131
).Sollen also mehr als 1.500 kg Gefahrstoffe im Freien gelagert werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Gefahrstoffe werden in einem Gefahrstofflager im Freien gelagert, welches die Anforderungen nach den Abschnitten 5 und 13 (und ggf. nach den Abschnitten 6 bis 12) der TRGS 510 erfüllt, oder es wird (z. B. durch ausreichend große Abstände) sichergestellt, dass pro Brand(bekämpfungs)abschnitt ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die 15 kg Aerosolpackungen in einem Büroraum gelagert werden. Die Lagerung der entzündbaren/ extrem entzündbaren Aerosole hat auf der Grundlage einer durch den Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfolgen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Es ist richtig, dass die TRGS 509 nur allgemein festlegt, dass der maximale Füllungsgrad des Behälters festzulegen ist. Die Anforderungen aus der TRbF 20 waren hier konkreter. Die TRbF 20 galt aber in der Vergangenheit nur für brennbare Flüssigkeiten im Sinne der VbF. Diese mussten nicht zwangsläufig auch giftig oder ätzend sein. Im Übrigen ist die TRbF 20 nicht mehr als staatliches Regelwerk ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
. bei natürlicher Belüftung die Lüftungsöffnungen mindestens einen Gesamtquerschnitt von 10% der Grundfläche dieses Raumes haben, eine Durchlüftung bewirken und der Fußboden nicht mehr als 1,5 m unter der Geländeoberfläche liegt oder 3. sie in Sicherheitsschränken gelagert werden, die die Anforderungen EN 14470-2 erfüllen. Abweichend von Satz 1 dürfen Druckgasbehälter mit Sauerstoff oder Druckluft ohne ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 24341
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
Eine Anzeigepflicht, vergleichbar der in der alten Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF enthaltenen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten. Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) auch nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Verwendung getrennt gesammelt werden, und zwar als Altöle:•die aufgearbeitet werden können, z. B. Öle aus Verbrennungsmotoren und Getrieben, die nicht mehr als 20 mg PCB/kg oder nicht mehr als 2 g Gesamthalogen/kg enthalten,•die verbrannt werden dürfen, z. B. Metallbearbeitungsöle, Isolieröle,•die als Sonderabfall entsorgt werden müssen, z. B. Altöle und Hydraulikflüssigkeiten unbekannter Herkunft ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
, dass gefüllte Aerosolpackungen nicht einer Erwärmung von mehr als 50 °C durch Sonnenbestrahlung oder andere Wärmequellen ausgesetzt werden dürfen. Eine Lagerung in einem Sicherheitsschrank wird nicht gefordert. Für die Lagerung im Freien von Aerosolpackungen mit entzündbaren oder extrem entzündbaren Aerosolen (gekennzeichnet mit H222, H223) müssen weitere Anforderungen umgesetzt werden. Nach Tabelle 1 ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
In den Lagervorschriften insbesondere der TRGS 510 (Abschnitt 11) sind keine Angaben zu der Haltbarkeit von Aerosolpackungen vorhanden. Die Mindesthaltbarkeit bezieht sich auf das in der Druckgasdose vorhandene Mittel. Wenn das MHD überschritten wird, ist die Qualität des Mittels nicht mehr gewährleistet. Zudem kann dies auch Einflüsse auf die sichere Verwendung haben. Grundsätzlich ...
Stand: 12.10.2023
Dialog: 43773
auch nicht immer das Maß der notwendigen Ermittlungspflicht wiedergeben.Da der verantwortliche Arbeitgeber bisher schon verpflichtet ist, im Rahmen seiner Ermittlungspflicht nach Gefahrstoffverordnung die richtige Absaugleistung zum Schutz seiner Beschäftigen zu ermtteln, wird sich dies sicherlich nicht durch Wegfall der Daten ändern. Vielmehr ist die Aufforderung gestärkt worden, diese individuell zu bestimmen ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
in Gefahrstoffcontainern zählt zum Anwendungsbereich der TRGS 510. Die TRGS 509 findet hier keine Anwendung.Es ist richtig, dass bei einer Gesamtlagermenge von mehr als 200 kg und weniger als 1.000 kg entzündbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behälter ein Abstand von mindestens 5 m von Gebäuden eingehalten werden muss.Hinweis: Werden entzündbare Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken gemäß Anhang 1 ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt bleiben ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 GefStoffV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
Die Einschätzung ist richtig. Die Festlegung der Ex-Zonen ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Konkretisierungen für Sicherheitsschränke sind im Beispiel 2.2.8 in der Beispielsammlung der BGR 104 Teil 2 zu entnehmen. ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 18965
in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer oder -fähigkeit von mindestens 90 Minuten."Unter Beachtung o. g. Definitionen wird klar, dass die Abweichungen von den Zusammenlagerungsregeln (.... nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon höchstens 200 kg je Lagerklasse) gemäß Nummer 7 Absatz 6 auf ein Lager bzw. ein Lagerabschnitt zu beziehen ist. Liegt eine Separatlagerung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282