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Ab welcher Menge muss eine Lagerung von Maschinen- oder Motoröl angezeigt werden?

KomNet Dialog 9042

Stand: 01.07.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Ab welcher Menge muss eine Lagerung von Maschinen- oder Motoröl angezeigt werden ? Es sollen ca 500 l in Behältern über Auffangwannen gelagert werden.

Antwort:

Eine Anzeigepflicht, vergleichbar der in der alten Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF enthaltenen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten. Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) auch nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht- oder hochentzündliche Flüssigkeit handelt. Handelt es sich aber um gebrauchtes Maschinen- oder Motoröl, so ist dieses per Definition zumindest eine leichtentzündliche Flüssigkeit, wenn der Flammpunkt unbekannt ist.


Lageranlagen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten sind erst ab einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern erlaunispflichtig. Die Lagerung von 500 Liter fällt somit nicht darunter.


Die Regelungen für die Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern finden sich unter Nummer 12 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".