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Müssen eingelagerte oder im Gebrauch befindliche Aerosole entsorgt werden, nachdem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist?

KomNet Dialog 43773

Stand: 12.10.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Thema: Mindesthaltbarkeitsdatum auf Sprühdosen / Aerosolen Müssen eingelagerte oder im Gebrauch befindliche Aerosole entsorgt werden, nachdem das MHD überschritten ist? Oder ist es zulässig, unter der Voraussetzung einer dokumentierten Prüfung der Beschaffenheit (äußere Unversehrtheit, Funktion), das Produkt unternehmensintern für einen weiteren Gebrauch freizugeben? Eine entsprechende Kennzeichnung/Information auf dem Produkt zur internen Freigabe würde ich voraussetzen.

Antwort:

In den Lagervorschriften insbesondere der TRGS 510 (Abschnitt 11) sind keine Angaben zu der Haltbarkeit von Aerosolpackungen vorhanden. Die Mindesthaltbarkeit bezieht sich auf das in der Druckgasdose vorhandene Mittel. Wenn das MHD überschritten wird, ist die Qualität des Mittels nicht mehr gewährleistet. Zudem kann dies auch Einflüsse auf die sichere Verwendung haben. Grundsätzlich sind auch Angaben im Sicherheitsdaten zum Mindesthaltbarkeit zu finden. Vor diesem Hintergrund sollten Aerosolprodukte die das MHD überschritten haben fach- und sachgerecht entsorgt werden.