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Ist die Bestimmung der Ex-Zone(n) nach der neuen TRGS 510 nun durch den Betreiber der Anlage/des Sicherheitsschrankes vorzunehmen?
KomNet Dialog 18965
Stand: 01.07.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen
Frage:
In Anlage 3 der TRGS 510, Ausgabe Januar 2013, wird in Abschnitt 2 die Lüftung von Sicherheitsschränken angesprochen. Im Gegensatz zur "alten "TRGS 510, Anlage 3, werden nun aber nicht mehr Ex-Zonen vor - definiert. Frage(n): Ist die Bestimmung der Ex-Zone(n) nun durch den Betreiber der Anlage/des Sicherheitsschrankes vorzunehmen, ggfs. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400? Oder entfällt, ggfs. unter definierten Bedingungen, die Ex-Zonen Thematik?
Antwort:
Die Einschätzung ist richtig. Die Festlegung der Ex-Zonen ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Konkretisierungen für Sicherheitsschränke sind im Beispiel 2.2.8 in der Beispielsammlung der BGR 104 Teil 2 zu entnehmen.