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ist), ist das keine Lagerung im Sinne der TRGS 510, sondern ein „Bereithalten“ im Sinne der TRGS 745 (Abschnitt 2 Absatz 7 der TRGS 745). Auch hier gilt jedoch, dass an Stellen, an denen ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sind, höchstens die gleiche Anzahl ortsbeweglicher Druckgasbehälter zusätzlich bereitgehalten werden darf, was hier dem Bereithalten ebenfalls nur einer Flasche ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 43811
Beförderung, Entleeren" konkretisiert zur Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern, dass nur die für den Fortgang der Arbeiten notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein dürfen (Abschnitt 4.4.1 Abs. 3 TRGS 745). Darüber hinaus, dürfen an Stellen, an denen ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sind, höchstens die gleiche Anzahl ortsbeweglicher ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
) Als Bereithalten gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zum Entleeren vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (das Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist oder wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Füllen ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank a ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
sind mit geeigneten und wirksamen Maßnahmen zu begegnen.Nach § 8 Abs. 5 GefStoffV hat der Arbeitgeber Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" näher konkretisiert.Für den vorliegenden ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Bei der der Anwendung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht kein Bestandsschutz und der Arbeitgeber muss die aktuellen Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), auch bei Vorliegen einer Baugenehmigung, berücksichtigen.Bei Einhaltung der TRGS ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind. Von diesen Regeln kann allerdings ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
Eine Anzeigepflicht, vergleichbar der in der alten Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF enthaltenen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten. Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) auch nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die 15 kg Aerosolpackungen in einem Büroraum gelagert werden. Die Lagerung der entzündbaren/ extrem entzündbaren Aerosole hat auf der Grundlage einer durch den Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfolgen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Grillanzünder sind üblicherweise mit dem H-Satz H304 (Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein) eingestuft und gekennzeichnet (Aspirationsgefahr). Nach Anhang IV Tabelle 6.4 der CLP-Verordnung resultiert aus dieser Einstufung der Sicherheitshinweis P405 (Unter Verschluss aufbewahren.). Die Verwendung dieses Sicherheitshinweises im Rahmen der Kennzeichnung wird von den Leit ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42207
Man kann in diesem Beispiel auch die Angaben in Litern übernehmen, da dies ein konservativer Ansatz wäre. Ein Liter Benzin gleich 1 kg. Bei dieser Betrachtungsweise würde man bei 1.000 l Benzin die erforderlichen Maßnahmen für 1.000 kg Benzin umsetzen, obwohl nur 750 kg vorhanden wäre. Höherwertige, zusätzliche Maßnahmen anzuwenden ist nicht verboten. Somit muss man in diesem Fall nicht zwingend ...
Stand: 20.12.2023
Dialog: 43617
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist unter dem Punkt 4.1 Absatz 1 nachzulesen:"Die Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten sowie anderer Personen und die Gefährdung der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist durch folgende Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren:...6. Vermeidun ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43541
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen einzuhalten. Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Die meisten Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft. Somit handelt es sich hierbei um Gefahrstoffe im Sinne des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer fachkundig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV festzustellen, ob beim Umgang mit diesen ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
aufführen wollte, ist hier die allgemeine Formulierung gewählt worden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dieses Problem zu beurteilen und festzulegen. Unter „normalen“ Bedingungen können hierbei die „alten“ Anforderungen aus der TRbF 20 ausreichend sein. Dies hat aber der Arbeitgeber im konkreten Fall eindeutig festzulegen und ggfs. durch einen Sachkundigen bestätigen zu lassen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534