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Bezieht sich Nr. 12.6.2 Absatz 2 der TRGS 510 auf die Gesamtlagermenge von 1.000 Liter brennbarer Flüssigkeiten (H224, H225 u. H226) innerhalb eines Lagers oder auf die Größe einzelner Gebinde bis zu 1.000 Liter?

KomNet Dialog 43541

Stand: 05.06.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Bezieht sich Nr . 12.6.2 Absatz 2 der TRGS 510 auf die Gesamtlagermenge von 1000 Liter brennbarer Flüssigkeiten (H224, H225 u. H226) innerhalb eines Lagers oder auf die Größe einzelner Gebinde bis zu 1000 Liter? Müsste im letzteren Fall dann bei Überschreiten der Mengen in Tabelle 9 bei Gebinden bis zu einer Größe von 1.000 Liter der 0,4-fache Luftwechsel gewährleistet werden?

Antwort:

Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.


In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein.