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In der TRGS 510 werden die Mengenangaben für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in kg bzw. t angegeben. Ein Liter Benzin wiegt etwa 0,75 kg. Muss ich das bei der Berechnung der Lagermengen berücksichtigen?

KomNet Dialog 43617

Stand: 20.12.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

In der TRGS 510 werden die Mengenangaben für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in kg bzw. t angegeben. Ein Liter Benzin wiegt etwa 0,75 kg. Muss ich das bei der Berechnung der Lagermengen berücksichtigen ?

Antwort:

Man kann in diesem Beispiel auch die Angaben in Litern übernehmen, da dies ein konservativer Ansatz wäre. Ein Liter Benzin gleich 1 kg. Bei dieser Betrachtungsweise würde man bei 1000l Benzin die erforderlichen Maßnahmen für 1000 kg Benzin umsetzen, obwohl nur 750 kg vorhanden wäre. Höherwertige, zusätzliche Maßnahmen anzuwenden ist nicht verboten. Somit muss man in diesem Fall nicht zwingend umrechnen.

Sollte aber die Dichte des flüssigen Gefahrstoffes größer 1 sein, muss man umrechnen, damit man die Mindestanforderungen der TRGS 510 erfüllt.