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Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die im ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Der Arbeitgeber hat die getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes „auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz).Zu diesen sich ändernden Gegebenheiten, die eine Anpassung der Schutzmaßnahmen erforderlich machen, gehören insbesondere Fortschritte der in § 4 Satz 1 Nummer 3 Arbeitsschutzgesetz erwähnten ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
. Dichtigkeit und Belegung von Tassen und Wannen,3. Entsorgungseinrichtungen, z.B. Dichtigkeit und Unversehrtheit von Lösemittelabfallbehältern,4. Lüftungseinrichtungen, z.B. Unversehrtheit von Lüftungskanälen und Erfassungseinrichtungen,5. Gaswarneinrichtungen, z.B. Sichtkontrolle der Betriebsanzeige und der Statusmeldung,6. Augen- und Körperduschen.(3) Das Ergebnis der Kontrollen ist in geeigneter Form ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Insbesondere sind hier die Regelungen des Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" hervorzuheben. Im § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" Absatz 7 ist ausdrücklich geregelt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass"(...) die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3, spezifisch zielorgantoxisch Kategorie ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10823
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
. Sollten die Flüssigkeiten auf bzw. auf die Nähe ihres Flammpunktes erwärmt werden, sind auch hier die Regelungen der Nrn. 8 bis 10 zu berücksichtigen.Die allgemeinen Brandschutzanforderungen, die in den Nrn. 4 bis 7 der TRGS 509 beschrieben sind, sind auch für die Stoffe mit Einstufung H226 anzuwenden. ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 25766
dann aufbewahrt werden, wenn die Menge 1 Flasche bzw. 50 kg nicht überschreitet und die Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 ergriffen werden. Darüberhinausgehende Mengen müssen in einem Gefahrstofflager unter zusätzlicher Berücksichtigung der Abschnitte 5, 10 und 13 gelagert werden. (siehe Tabelle 1 der TRGS 510)Die TRGS 510 gilt nicht für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44131
Peroxide" § 25 Abs. 4 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass kleine Mengen organischer Peroxide nur an geeigneten, vom Unternehmer festgelegten Orten aufgewahrt werden dürfen.Das bedeutet, hier in einem in der Gefährdungsbeurteilung genau bestimmten Sicherheitsschrank in einem dafür geeigneten Raum, der kein Arbeitsraum ist. Der Schrank sollte daraus abgeleitet eine Druckentlastung haben. Auch diese ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
Nach der TRGS 520 ist ein Lagerabschnitt eine Teilfläche des Lagerbereichs, der nur für eine bestimmte Abfall- bzw. Sortiergruppe genutzt werden darf.Unter der Nummer 4.4.1 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (4) In Zwischenlagern sind die Lagerabschnitte (siehe Nummer 6.3.4 Absatz 6) als Brandabschnitte auszuführen. (5) Im Lagerabschnitt II sind zur Abschwächung schädlicher Auswirkungen ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
werden, da hier u. a. die Menge oder die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen ist. Der allgemeine Teil unter Nummer 4, insbesondere Nummer 4.2, ist jedoch immer einzuhalten. Die Mengenschwellen in Tabelle 1 Nr. 1 (3) der TRGS 510 geben an, oberhalb welcher Gesamtmenge die in den einzelnen Nummern angegebenen Maßnahmen grundsätzlich zu ergreifen sind.Hinweis:Umfangreiche Informationen zur Lagerung ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 16922
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
der Beschäftigten oder anderer Personen führen können (z. B. Verkehrswege, Treppenräume).Außerhalb von „Lagern“ (z. B. im Arbeitsraum), dürfen Gefahrstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden. Der Tabelle 1 der TRGS 510 ist zu entnehmen, bis zu welcher Mengenschwelle die Lagerung außerhalb von Lagern, jedoch grundsätzlich unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510, zulässig ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
Absatz 4 der TRGS 510), Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit (zur Definition siehe Abschnitt 2 Absatz 17 der TRGS 510).Bei der Lagerung in Lagern werden einzelne Brand(bekämpfungs)abschnitte auch „Lagerabschnitte“ genannt. Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min gelten als eigene „Lagerabschnitte“ im Sinne der TRGS 510 (vgl. Abschnitt 2 Absatz 12 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
. Großpackmittel, z.B. IBC (Intermediate Bulk Container), Big Bags bzw. FIBC (Flexible Intermediate Bulk Container),3. Großverpackungen,4. Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks,5. Container für Schüttgüter,6. Druckgasbehälter,7. Aerosolpackungen oder Druckgaskartuschen,8. Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeuge."Die Regelungen der Abschnitte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
Sachverhalt bedeutet dies Folgendes:Die Lagerung von Gefahrstoffen darf nach Abschnitt 4.2 Nr. 5 der TRGS 510 nicht an Verkehrswegen bzw. solchen Orten erfolgen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Da bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nach Anhang 1 alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnitts 4 einschließlich 4.2 Nr ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
nicht für kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte.Aber für diese Produkte müssen die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (3. und 4. Abschnitt der GefStoffV; hierzu gehört auch die Lagerung und Beförderung im Betrieb), sowie die TRGS 510 eingehalten werden. Für gefährliche Stoffe in Aerosolpackungen ist Abschnitt 11 der TRGS 510 relevant. Diese Regelungen gelten dann auch für das Lagern ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419