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Ergebnisse 21 bis 40 von 49 Treffern

Gilt die Forderung der TRGS 510, dass Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen in eine ausreichend große Auffangeinrichtung eingestellt werden müssen, auch für unter Druck stehende Aerosolpackungen?

Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 42634

Bezieht sich Nr. 12.6.2 Absatz 2 der TRGS 510 auf die Gesamtlagermenge von 1.000 Liter brennbarer Flüssigkeiten (H224, H225 u. H226) innerhalb eines Lagers oder auf die Größe einzelner Gebinde bis zu 1.000 Liter?

Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...

Stand: 05.06.2021

Dialog: 43541

Ist für eine passive Lagerung von Aerosolpackungen (Farbsprühdosen) >20 kg Nettovolumen ein Gefahrstoffschrank mit technischer Belüftung nötig, wenn die Lagerung im Freien stattfindet?

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen.  zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...

Stand: 16.11.2020

Dialog: 43338

Gibt es nach der Änderung der TRGS 510 in anderen/"niedrigeren" Normen noch konkrete Anforderungen, an den Mindestluftwechsel in Sicherheitsschränken für giftige und brennbare Gase?

Die niedrigschwellige Normung ist hier von nachgeordneter Bedeutung. Zentral bleibt die Betrachtung des Risikos in der notwendigen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Hier sind die Schutzmaßnahmen, z. B. die Luftwechselrate, festzulegen. Da diese je nach Häufigkeit der Nutzung der Schränke und des Lagergutes schwanken kann, sind die o. g. Richtwerte entfallen, da diese au ...

Stand: 04.05.2021

Dialog: 43518

Ist es möglich eine Flüssiggasflasche in einem Außenlager unter Erdgleiche zu lagern?

Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist die Nummer 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Die baulichen Anforderungen und der Brandschutz werden unter Nummer 10.3 näher erläutert. Für Ihre Frage ist insbesondere der Absatz 5 relevant. Dort heißt es:"In Räumen unter Erdgleiche dürfen ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 24341

Darf eine einzelne CO2-Flasche > 2,5 Liter im Kellerbereich gelagert werden?

von Gasen unter Druck der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" unter Punkt 10 eingehalten werden, ist es möglich CO² in Kellerbereich zu lagern. Die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern unter Erdgleiche finden Sie unter Punkt 10.3 Absatz 5. Dort ist folgendes nachzulesen:"(5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 19288

Darf in einer befahrbaren, ex-ausgelegten sowie abgesaugten Lackierkabine ein F90 Gefahrstoffschrank zur Lagerung von Lacken, Lösemittel etc. aufgestellt und betrieben werden?

nach Abschnitt 4.2 mit abgedeckt. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlichenfalls im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. (Abschnitt 4.1 Absatz 3 TRGS 510) Allerdings müssen die am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (Stichwort: Schichtbedarf), begrenzt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)).Speziell ...

Stand: 16.02.2025

Dialog: 44073

Dürfen ältere Sicherheitsschränke für Gasflaschen mit Brandwiderstandsklasse G20 bzw. F20 noch betrieben werden?

G30 oder höher gemäß DIN EN 14470-2 gelagert werden (Abschnitt 4.2 Absatz 6 TRGS 510).Bei Überschreitung der Mengenschwellen gemäß Spalte 3 der Tabelle 1 der TRGS 510 müssen für Gase unter Druck die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 10 beachtet werden. Werden Gase in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G90 gemäß DIN EN 14470-2 gelagert, gelten die Anforderungen der Abschnitte 10.2 ...

Stand: 18.03.2022

Dialog: 43649

Verschiedene Fragen zu Schutzabständen zu Gebäuden, bei der Lagerung von entzündbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern im Freien.

Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...

Stand: 12.04.2021

Dialog: 43504

Zählen die Benzintanks von Fahrzeugen im Showroom eines Autohauses als Lager?

Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnisse ...

Stand: 08.11.2019

Dialog: 42897

Gilt diese Aussage - Lagermenge 0,5 % des Rauminhalts - ausschließlich für Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen oder ist diese Aussage auch bei "ortsbeweglichen Druckgasbehältern, Aerosolpackungen und dgl. (Behälter für Gase)" anzuwenden?

Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen ...

Stand: 16.12.2023

Dialog: 43865

Kann organisches Peroxid (:hier Peressigsäure) mit der Gefahrengruppe OP1B in einem belüfteten Sicherheitsschrank gelagert werden? Muss der Schrank eine Druckentlastung haben?

Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 21865

Kann ein Tankcontainer, der für den Transport von Ammoniakwasser auf der Straße genutzt wird, als Lagercontainer im Werk genutzt werden?

zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen ist Folgendes nachzulesen:"(10) Lager im Sinne dieser TRGS ...

Stand: 09.04.2022

Dialog: 43662

Gilt die Mengenschwelle zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten der TRGS 510 von 1.000 kg auch bei Produkten mit H226 und einem Flammpunkt von unter 55°?

1 sowie Nummer 5.1 der TRGS 510).Die Kennzeichnung H226 erfolgt laut Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C.Bei der ausschließlichen Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, jedoch einen Flammpunkt über 55 °C aufweisen (z. B. Diesel, Heizöl) kann auf die zusätzlichen Schutzmaßnahmen ...

Stand: 01.07.2020

Dialog: 43170

Worauf bezieht sich die "Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von max. 200 kg"?

Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...

Stand: 06.02.2023

Dialog: 43760

Was muss bei der Bereitstellung von Flaschen mit flüssigem Grillanzünder mit dem Sicherheitshinweis "P405 - Unter Verschluss aufbewahren" im Verkaufsraum beachtet werden?

werden.Hinweis:Die Verwendung eines kindergesicherten Verschlusses ist nach Anhang II Nr. 3.1 der CLP-Verordnung bei einer Einstufung als aspirationsgefährlich und der Abgabe an die breite Öffentlichkeit zwingend vorgeschrieben. Dies ist keine optionale Regelung. ...

Stand: 09.03.2018

Dialog: 42207

Müssen Gefahrstoffgebinde zwingend im Lacklager gelagert werden?

werden, da hier u. a. die Menge oder die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen zu berücksichtigen ist. Der allgemeine Teil unter Nummer 4, insbesondere Nummer 4.2, ist jedoch immer einzuhalten. Die Mengenschwellen in Tabelle 1 Nr. 1 (3) der TRGS 510 geben an, oberhalb welcher Gesamtmenge die in den einzelnen Nummern angegebenen Maßnahmen grundsätzlich zu ergreifen sind.Hinweis:Umfangreiche Informationen zur Lagerung ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 16922

Wie viel Diesel- und Ottokraftstoff darf in einer Autowerkstatt gelagert werden?

Grundsätzlich dürfen im Arbeitsraum keine Gefahrstoffe gelagert werden.Lagern ist nach § 2 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ...

Stand: 01.07.2019

Dialog: 19601

Dürfen wir im Freien mehr als 1.500 kg an Gefahrstoffen außerhalb von Gefahrstofflagern in ortsbeweglichen Behältern lagern?

Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) sind zusätzli ...

Stand: 07.02.2024

Dialog: 43899

Was muss bei der Lagerung von Motoröl beachtet werden?

des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung handelt.(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,1a. Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse gewässergefährdend nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung,Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung ...

Stand: 24.02.2025

Dialog: 43507

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