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Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen richtet sich grundsätzlich an den Arbeitgeber. In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 42961
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 25.11.2024
Dialog: 42624
und Sprache zugänglich gemacht wird.Hieraus ist ersichtlich, dass erst eine Gefährdungeburteilung zu erstellen ist und daraus folgend eine Betriebsanweisung zu erstellen ist.Hinweis:Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten". ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 43250
Eine gesetzliche Grundlage, nach der eine Betriebsanweisung mit der Unterschrift des Unternehmers versehen sein muss, ist uns nicht bekannt.Allerdings weisen in der DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" alle Vordrucke ein Feld für das Bearbeitungsdatum und ein weiteres Feld für die Unterschrift auf.Durch die Unterschrift belegt der Ersteller der Betriebsanweisung deren ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 23286
"Schutzmaßnahmen" der GefStoffV ergriffen werden. Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 anzuwenden und eine Betriebsanweisung zu erstellen:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
und Ihre Gliederung sind im Punkt 3.2 der TRGS 555 aufgeführt.In der Logistik wird anders mit Gefahrstoffen umgegangen als in der Fertigung. Die Arbeitsplätze in der Logistik und in der Fertigung, aber auch die jeweiligen Gefährdungen und die festgelegten Schutzmaßnahmen unterscheiden sich.Deshalb sind für den Umgang mit Gefahrstoffen in der Logistik eigene Betriebsanweisungen zu erstellen. Die stoff ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43826
In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" wird hierzu, unter Abschnitt 3.1 Absatz 13, ausgeführt:"Sind viele Gefahrstoffe (z. B. in Lackiererbetrieben, Lagerbereichen oder Laboratorien) vorhanden, ist es zulässig, nicht für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigenständige Betriebsanweisung, sondern Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen. Voraussetzung ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 18885
Vor dem Beginn der Tätigkeit mit gefährlichen Stoffen hat der Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen durchführen lassen will, eine Beurteilung der Gefährdung an den entsprechenden Arbeitsplätzen durchzuführen. Entsprechend dem Ergebnis hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierzu gehört auch das Erstellen einer Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 3002
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.Betriebsanweisungen sind u. a. Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Hierbei ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt in die Erstellung von Betriebsanweisungen einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem.§ 6 GefStoffV zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist."Daraus folgt, dass für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die unter v. g. Kriterien fallen (also nicht nur für die kennzeichnungspflichtigen gefährlichen Stoffe und Zubereitungen) Betriebsanweisungen zu erstellen und Unterweisungen durchzuführen sind.Näheres zur Betriebsanweisung ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" weisen wir hin.Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
Für den Umgang mit Reinigungsmitteln ist eine Betriebsanweisung aus dem Gefahrstoffbereich nicht unbedingt an ein Gerät oder eine Anlage gebunden. Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV tragen den stoffbezogenen Gefährdungsmerkmalen Rechnung. Insofern ist zwischen Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte, die vorranig der Betriebssicherheit und Unfallverhütung dienen ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 5693
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
dem hier beschriebenen Stand der Technik ebenfalls mit Notduschen einzurichten.Betriebsanweisungen sind vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes zu erstellen. Auf die unter § 14 GefStoffV genannten Anforderungen sowie die Ausführungen in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
Eine Betriebsanweisung ist nach § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auszustellen. Dies wird auch näher in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" erläutert. Dort heißt es unter Nummer 1:"Diese TRGS ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 20366
Betriebsanweisungen in digitaler Form sind ausreichend, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:Eine Betriebsanweisung dient der Unterweisung und nachträglichen Wiederholungsunterrichtung der Beschäftigten. Wie Sie richtig schreiben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen, damit diese als Grundlage für die mündliche Unterweisung dient. Danach ist Sie Nachschlagwerk bzw ...
Stand: 20.01.2025
Dialog: 12024
und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin beraten lassen.Die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" macht unter Nummer 3.1 "Allgemeine Hinweise ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180