Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Können in Betriebsanweisungen Gebote für PSA-Nutzung auf bestimmte Arbeitsschritte begrenzt werden, oder gilt das Gebot für die Anweisung in Gänze?

KomNet Dialog 5693

Stand: 01.03.2016

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung

Favorit

Frage:

Für Geräte und Anlagen wurden Betriebsanweisungen erstellt. Wie ist es hierbei mit den Gebotszeichen für die Schutzausrüstung zu handhaben. Sind aufgeführte Gebotszeichen ständig zu tragen oder können die im Text auch für einzelne Tätigkeiten eingegrenzt werden. Beispiel: An einer Anlage sind nur bei Reinigung Handschuhe zu tragen. Kann ich in dieser Betriebsanweisung das Gebotszeichen Handschuhe hinzufügen oder bedeutet dies, dass die Mitarbeiter ständig am Gerät Handschuhe tragen müssen? Muss ich bei den Handschuhen auf Handschuhtyp, Material ect. eingehen?

Antwort:

Für den Umgang mit Reinigungsmitteln ist eine Betriebsanweisung aus dem Gefahrstoffbereich nicht unbedingt an ein Gerät oder eine Anlage gebunden. Betriebsanweisung nach der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV tragen den stoffbezogenen Gefährdungsmerkmalen Rechnung. Insofern ist zwischen Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte, die vorranig der Betriebssicherheit und Unfallverhütung dienen (in der Praxis oft blau gerahmt) und Betriebsanweisungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung (in der Praxis oft orange oder rot gerahmt) zu unterscheiden.

Im vorliegenden Fall ist es also kein Widerspruch, wenn für die Reinigungsarbeiten und den Umgang mit dem Reinigungsmittel die Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung das Gebot zum Tragen genau festgelegter Handschue enthält, im Normalbetrieb aber das Tragen von Handschuhen an der Maschine aus Gründen der Unfallverhütung untersagt werden muss.

Selbstverständlich kann aber auch eine stoffbezogene Betriebsanweisung ein Gebotszeichen für z. B. Handschuhe enthalten und die Anwendung dieser Handschuhe auf ganz bestimmte Teilbereiche oder Arbeitsschritte begrenzt werden.

Beispiel: Tragen von Handschuhen nur bei der Beseitigung von verschüttetem Material.
Die Inhalte der Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung sind in § 14 enthalten; Grundlage dazu sollte das Sicherheitsdatenblatt sein. Muster und Vorlagen finden sich auch unter www.gefahrstoffe-im-griff.de.

Neben den schriftlichen Betriebsanweisungen muss der Arbeitgeber aber auch die regelmäßige mündliche Unterweisung sicherstellen.