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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen wir Betriebsanweisungen für unsere Gefahrstoffe in einzelnen Gruppen zusammenfassen?

KomNet Dialog 18885

Stand: 23.02.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung

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Frage:

Wir sind gerade dabei unsere Betriebsanweisungen zu aktualisieren. Zur Vereinfachung haben wir die Idee teilweise Gruppierungen einzuführen. Das bedeutet, nicht mehr für alle 28 Sorten Öle und 13 Sorten Fette einzelne, sondern nur noch eine einzige BA - "Öle und Fette" - anzubieten. Dasselbe mit "Farben" und "Reiniger und Lösemittel". Wäre dieser Schritt grundsätzlich richtig oder falsch. bzw. was müsste man beachten, um diesen Schritt gehen zu können.

Antwort:

In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" wird hierzu, unter Abschnitt 3.1 Absatz 13, ausgeführt:

"Sind viele Gefahrstoffe (z. B. in Lackiererbetrieben, Lagerbereichen oder Laboratorien) vorhanden, ist es zulässig, nicht für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigenständige Betriebsanweisung, sondern Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen. Voraussetzung ist, dass bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ähnliche Gefährdungen bestehen und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten."