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Benötigen wir für Gefahrstoffe, die in verdünnter Form in geschlossenen Systemen verwendet werden, eigene Betriebsanweisungen?

KomNet Dialog 42180

Stand: 29.01.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung

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Frage:

Wir verwenden in unserem Betrieb für Reinigungszwecke mehrere hoch konzentrierte Gefahrstoffe. Für diese haben wir alle eine Betriebsanweisung nach dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt. Aber manche Stoffe werde nicht in der gelieferten Konzentration verwendet, sondern werde z.B. in unserer Reinigungsanlage vollautomatisch in Lösung gebracht, bis der gewünschte Konzentrationsgehalt erreicht ist. Die Prozesse laufen vollautomatisch ab und der Stoff befindet sich anschließend in geschlossenen Rohrleitungensystemen. Benötigen wir nun für diese "neuen" Stoffe, die nun eine geringere Konzentration haben, zusätzlich eine Betriebsanweisung?

Antwort:

Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren auch branchenspezifische Hilfestellungen oder Hinweise des Herstellers des Reinigungsmittels.


Zur Abschätzung der Gefährlichkeit der verdünnten Reinigungslösung ist eine einfache Umrechnung nicht möglich, dies muss fachkundig auf Grundlage der Sicherheitsdatenblattes erfolgen oder der Hersteller kann gefragt werden.

Dann müssen Art und Ausmaß einer mögliche Exposition bei Tätigkeiten mit der verdünnten Reinigungslösung abgeschätzt werden.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte man sich fachkundig beraten lassen, z. B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, vom Betriebsarzt oder Beratern des Herstellers.


Mögliche Ergebnisse:

  1. Sind Gefährdung und erforderliche Schutzmaßnahmen vergleichbar, ist keine zusätzliche Betriebsanweisung erforderlich. Der Anwendungsbereich der Betriebsanweisung sollte deutlich machen, dass sie auch für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung gilt.
  2. Sind Gefährdung und erforderliche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung deutlich geringer bzw. weniger aufwändig, kann eine spezifische Betriebsanweisung sinnvoll sein, um z. B. die Belastung durch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung zu verringern. Ansonsten könnten die Schutzmaßnahmen der bestehenden Betriebsanweisung aufrecht erhalten werden um Schutz zu garantieren.
  3. Besteht beim Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung keine oder nur eine geringe Gefährdung, muss keine Betriebsanweisung erstellt werden. Dies ist dann in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und die Beschäftigten sind entsprechend zu informieren.