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Kann eine Betriebsanweisung für einen Gefahrstoff als eine Gefährdungsbeurteilung für diesen Gefahrstoff gelten?

KomNet Dialog 43250

Stand: 16.09.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Betriebsanweisung, Unterweisung, Schulung

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Frage:

Kann eine Betriebsanweisung für einen Gefahrstoff als eine Gefährdungsbeurteilung für diesen Gefahrstoff gelten?

Antwort:

Nein, dies ist nicht möglich.


Die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).


In § 14 Absatz 1 GefStoffV ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.


Hieraus ist ersichtlich, dass erst eine Gefährdungeburteilung zu erstellen ist und daraus folgend eine Betriebsanweisung zu erstellen ist.


Hinweis:

Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten".