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Der Arbeitgeber, der für persönliche Schutzausrüstung von den Beschäftigten Geld entgegennimmt, handelt rechtswidrig, da er verpflichtet ist die entsprechenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes unentgeltlich durchzuführen.Das hier geltende Arbeitsschutzgesetz besagt in § 3 Absatz 2 und 3: "(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 4
Die technischen Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gibt vor, dass in Laboratorien Körper- und Augennotduschen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen müssen, und gibt die jeweils erforderliche Wassermenge pro Minute an (Körpernotduschen: mindestens 30 l Wasser pro Minute; Augennotduschen: mindestens 6 l Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung).Das in der technischen Regel vorgegebene ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes muss überprüft werden. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen geschehen. (§ 7 Absatz 8 der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-)Arbeitsplatzmessungen haben das Ziel der qualitativen Ermittlung der Exposition von Beschäftigten bei den betrachteten Tätigkeiten ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42215
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV). Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848
drehenden Teilen eingezogen werden kann. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Schutzkleidungsarten. Die Kosten für Schutzkleidung werden vom Arbeitgeber getragen.Im Gegensatz zur Schutzkleidung wird bei der Arbeitskleidung keine spezielle Schutzwirkung ausgelobt. Im Wesentlichen wird diese Kleidung getragen, um Verschmutzungen o. ä. von der Privatkleidung fern zu halten. Teilweise wird auch so ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 5488
des Labors sind u.a. vom Arbeitgeber entsprechend der TRGS 526 Ziffer 6.2.5 Abs. 1 zu dokumentieren. Grundsätzliche Hinweise:Entsprechend § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. Um ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
Der Betreiber einer Tankstelle ist nicht verpflichtet, PE-Handschuhe zur Betankung von Dieselkraftstoff zur Verfügung zu stellen.Zu klären ist aber, ob eine solche Pflicht für die Arbeitgeber der Fahrzeugführer besteht. Wenn z. B. zu erwarten ist, dass beim Betankungsvorgang die Fahrzeugführer mit Dieselkraftstoff in Berührung kommen, z. B. über Tankdeckel, Zapfpistole, muss der Arbeitgeber ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 12846
Die Frage kann nicht konkret beantwortet werden, ohne die örtlichen Gegebenheiten und weitere Detailkenntnisse zu kennen, wie z. B. handelt es sich um Grobstaub oder Feinstaub, Technische Angaben (z. B. Sicherheitsdatenblatt) des Herstellers über das Produkt, ggf. schon durchgeführte Gefahrstoffmessungen usw.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz in seinem Betrieb ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
Eine konkrete Vorschrift für ein Verbot des Kaugummikauens findet sich nicht in den Vorschriften, jedoch hat der Arbeitgeber nach § 8 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gemäß den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43086
und nur falls nicht möglich, so gering wie möglich zu halten.Da auch der § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen" zu beachten ist, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Herstellung und Verwendung des Gefahrstoffes (DME) in einem geschlossenen System stattfindet. Und weiter gilt: Ist die Anwendung eines geschlossenen Systems technisch nicht möglich, so hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
Auch bei Gefahrstoffen ohne AGW gilt das allgemeine Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich zu halten.Da kein Grenzwert existiert, dessen Einhaltung überwacht werden könnte, obliegt es dem Arbeitgeber, in seiner Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 20528
Gemäß § 9 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen können dem Praxisleitfaden für den Umgang ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 12713
festgelegt werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
Um die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 1 und 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Notfallmaßnahmen festzulegen und Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie sind in einer Betriebsanweisung festzuhalten ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
-Industrie e. V.Hinweis:Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV)! Weitere Informationen zum Gefahrstoffrecht und zur Gefährdungsbeurteilung werden z. B. bei der BAuA angeboten.Bei der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 16509
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
Tätigkeiten mit Quecksilber fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die relevanten Tätigkeiten zu beurteilen. Hierbei hat er, sofern er nicht selbst fachkundig ist, sich von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss die Tätigkeiten, Gefahren und die sich daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.06.2021
Dialog: 3283
Zur Beantwortung Ihrer Anfragen ist der § 7 "Grundpflichten" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant. Hier steht u.a."(8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen..."D. h. es besteht keine pauschale gesetzliche ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42205
In der TRGS 553 "Holzstaub" wird unter Abschnitt 4.4 "Reinigung" ausgeführt:"4.4 (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Maschinen, Werkstücke und Arbeitsbereiche sowie Arbeitskleidung, die mit Holzstaub verunreinigt sind, regelmäßig gereinigt werden. Abblasen und trockenes Kehren von Holzstaub und -spänen sind nicht zulässig. Staubarme Aufsaugverfahren mit geprüften Entstaubern (H3 ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 15879
Wie bereits in der Frage festgestellt, sind grundsätzlich Verwendungsbeschränkungen gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) zu prüfen. Zudem hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Substitutionsprüfung zu ermitteln, ob weniger gefährliche Verfahren verwendet werden können.Bezüglich der Frage nach der Lötrauch-Absaugung zum Schutz vor inhalativen Gefährdungen ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737