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Wie viel Notduschen müssen in einem Laborgebäude gleichzeitig die geforderte Wassermenge liefern?

KomNet Dialog 42181

Stand: 14.01.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Mein Arbeitgeber plant ein neues Laborgebäude. Bei der Planung der Wasserversorgung trat die Frage auf, wie viel Notduschen müssen gleichzeitig die geforderte Wassermenge liefern?

Antwort:

Die technischen Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gibt vor, dass in Laboratorien Körper- und Augennotduschen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen müssen, und gibt die jeweils erforderliche Wassermenge pro Minute an (Körpernotduschen: mindestens 30 l Wasser pro Minute; Augennotduschen: mindestens 6 l Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung).


Das in der technischen Regel vorgegebene Schutzniveau ist bei der Planung der Wasserversorgung zu berücksichtigen. Kann die Bereitstellung der geforderten Wassermenge nicht generell sichergestellt werden, so muss die Anzahl der möglicherweise gleichzeitig betriebenen Notduschen im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Es ist zu gewährleisten, dass bei einer Betriebsstörung, einem Unfall oder einem Notfall (das vorhandene Gefährdungspotenzial und die maximale Anzahl der gleichzeitig betroffenen Personen ist zu berücksichtigen) die ausreichende Funktion der möglicherweise gleichzeitig genutzten Notduschen sichergestellt wird.