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Gibt es spezielle Anforderungen an die Bekleidung beim Umgang mit Epoxidharzen oder reichen die oft empfohlenen Einweg-Overalls aus?

KomNet Dialog 12713

Stand: 19.04.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

In unserem Bereich wird ein Raum für die GFK-Verarbeitung/Reparaturen an Luftfahrtteilen eingerichtet. Die technische Seite ist komplett neu installiert incl. Absaugeinrichtungen, Belüftungen, Beleuchtung usw. Das Problem liegt bei der Bekleidung und PSA der betreffenden Mitarbeiter. Als SiFa würde ich ein extra Schwarz-Weiss-System für die normale Arbeitsbekleidung und die bei der Verarbeitung von GFK und Epoidharzen zu tragende Bekleidung einrichten, aber... Dazu müsste nur ein ungenutzter Raum zu einem solchen Umkleideraum umgerüstet werden. Wie ist hier in diesem speziellen Fall die Sachlage in Bezug auf die Bekleidung und PSA? Gibt es spezielle Anforderungen an die Bekleidung beim Umgang mit Epoxidharzen oder reichen die oft empfohlenen Einweg-Overalls aus?

Antwort:

Gemäß § 9 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.


Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen können dem Praxisleitfaden für den Umgang mit Epoxidharzen der BG Bau entnommen werden.


Auszug Abschnitt 6.6 "Persönliche Schutzausrüstung, Hautpflege":

"Bei Arbeiten mit Epoxidharz-Produkten ist ein guter Hautschutz und eine gute Hautpflege unbedingt erforderlich. Das Tragen von Schutzkleidung und Schutzhandschuhen ist unbedingt erforderlich. Zudem sollte die Haut sorgfältig gereinigt und gepflegt werden

(s. Anhang: Hautschutzplan).


Arbeitskleidung/Schutzkleidung

Bei Arbeiten mit Epoxidharzen ist passende Schutzkleidung zu tragen. Zusätzlich zur normalen Arbeitskleidung (lange Hose, langärmeliges Hemd oder T-Shirt) können je nach Tätigkeit Einweg-Overalls, Schürzen, Überzieher, Ärmelschoner o.ä. notwendig sein. Unbedeckte Hautstellen sind so weit wie möglich zu vermeiden, auch bei heißem Wetter. Wenn bei den Arbeiten gekniet wird oder Beschichtungen mit einem Roller aufgetragen werden, sollte der Unterschenkelbereich durch eine Schutzhose geschützt werden.

Beim Gang über feuchtes Material müssen Nagelschuhe getragen werden.

Die Arbeitskleidung sollte regelmäßig gewechselt werden, mindestens täglich. Kleidungsstücke, die mit Epoxidharz verunreinigt wurden, sind umgehend zu wechseln.

Einweg-Kleidung sollte entsorgt werden. Verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht mit Straßenkleidung in Berührung kommen."


Welche Maßnahmen im Einzelfall zu treffen sind, muss generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermittelt und festgelegt werden. Hierbei kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.