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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es bei der Verarbeitung von Gefahrstoffen Vorgaben bezüglich des Absaugvolumens?

KomNet Dialog 42205

Stand: 16.12.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

In einem Technikum werden Gefahrstoffe verartbeitet. Gibt es Vorgaben bezüglich des Absaugvolumens?

Antwort:

Zur Beantwortung Ihrer Anfragen ist der § 7 "Grundpflichten" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant. Hier steht u.a.


"(8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen..."


D. h. es besteht keine pauschale gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGWs; siehe TRGS 900), sondern es können auch nicht-messtechnische Methoden eingesetzt werden. Die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" befasst sich ausführlich mit dieser Thematik und liefert umfangreiche Hilfestellungen für die einzelnen diesbezüglichen Umsetzungsmöglichkeiten.