KomNet-Wissensdatenbank
Der Arbeitgeber stellt Hautschutz zur Verfügung, verlangt aber Bezahlung. Ist das rechtens?
KomNet Dialog 4
Stand: 23.08.2021
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (5.)
Frage:
Es besteht seit einigen Monaten ein arbeitsbedingtes Ekzem an den Händen. Handschuhe können aufgrund der Arbeitsbedingungen/Unfallgefahr nicht verwendet werden. Der Arbeitgeber stellt Hautschutz zur Verfügung, aber verlangt Bezahlung dafür. Ist das rechtmäßig?
Antwort:
Der Arbeitgeber, der für persönliche Schutzausrüstung von den Beschäftigten Geld entgegennimmt, handelt rechtswidrig, da er verpflichtet ist die entsprechenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes unentgeltlich durchzuführen.
Das hier geltende Arbeitsschutzgesetz besagt in § 3 Absatz 2 und 3:
"(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen,dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen."