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KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Betreiber einer Tankstelle PE-Handschuhe zur Betankung von Dieselkraftstoff zur Verfügung stellen?

KomNet Dialog 12846

Stand: 04.05.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Muss der Betreiber einer Tankstelle PE-Handschuhe zur Betankung von Dieselkraftstoff zur Verfügung stellen oder ist dies ein freiwilliges Angebot des Tankstellenbetreibers? Konkreter Fall: abgegrenztes Betriebsgelände - dort befindliche Tankstelle - an der alle auf dem Betriebsgelände ansässigen Firmen (ca. 20) ihre Fahrzeuge mit Diesel betanken (Rechnungsstellung über Messsonde an der Zapfsäule sowie Erkennung des Fahrzeugs über Chip). Der dortige Betreiber stellt bisher keine PE-Einmalhandschuhe und keinen Müllbehälter an der Tankstelle zur Verfügung. Ist dies zulässig?

Antwort:

Der Betreiber einer Tankstelle ist nicht verpflichtet, PE-Handschuhe zur Betankung von Dieselkraftstoff zur Verfügung zu stellen.

Zu klären ist aber, ob eine solche Pflicht für die Arbeitgeber der Fahrzeugführer besteht. Wenn z. B. zu erwarten ist, dass beim Betankungsvorgang die Fahrzeugführer mit Dieselkraftstoff in Berührung kommen, z. B. über Tankdeckel, Zapfpistole, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzhandschuhe und eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit auf Grund der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung zur Verfügung stellen.


Bezüglich Handschutz beim Umgang mit Dieselkraftstoff wird in der Gestis-Stoffdatenbank Folgendes ausgeführt:


"Handschutz :

Schutzhandschuhe verwenden. Das Handschuhmaterial muss gegen den verwendeten Stoff ausreichend undurchlässig und beständig sein. Vor Gebrauch Dichtheit prüfen. Handschuhe vor dem Ausziehen vorreinigen, danach gut belüftet aufbewahren. Hautpflege beachten. Hautschutzsalben bieten keinen ausreichenden Schutz gegen diesen Stoff.

Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):

Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)

Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)

Handschuhe aus folgenden Materialien bei Dauerkontakt nicht länger als 4 Stunden tragen (Durchbruchzeit >= 4 Stunden):

Polychloropren - CR (0,5 mm)

Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)

Nicht geeignet wegen Degradation, starker Quellung oder geringer Durchbruchzeit sind folgende Handschuhmaterialien:

Naturkautschuk/Naturlatex - NR

Butylkautschuk - Butyl

Die Zeitangaben sind Richtwerte aus Messungen bei 22 °C und dauerhaftem Kontakt. Erhöhte Temperaturen durch erwärmte Substanzen, Körperwärme etc. und eine Verminderung der effektiven Schichtstärke durch Dehnung können zu einer erheblichen Verringerung der Durchbruchzeit führen. Im Zweifelsfall Hersteller ansprechen. Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden."

Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes ermitteln und festlegen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seine Pflicht zur Bereitstellung von Schutzhandschuhen vertraglich auf den Tankstellenbetreiber überträgt. Der Arbeitgeber muss dann stichprobenartig das Einhalten der Vereinbarung überprüfen.