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Welche Schutzmaßnahmen müssen bei Stoffen durchgeführt werden, für die kein Arbeitsplatzgrenzwert besteht?

KomNet Dialog 20528

Stand: 10.03.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

In der Gefahrstoffordung steht, dass bei Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) die Wirksamkeit der Maßnahmen durch Messung oder andere geeignete Methode nachzuweisen ist. Was ist darunter zu verstehen! Welche Maßnahmen müssen durchgeführt werden?

Antwort:

Auch bei Gefahrstoffen ohne AGW gilt das allgemeine Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Das bedeutet, der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen so gering wie möglich zu halten.


Da kein Grenzwert existiert, dessen Einhaltung überwacht werden könnte, obliegt es dem Arbeitgeber, in seiner Gefährdungsbeurteilung darzulegen, welche anderen Maßstäbe herangezogen werden.


Die Ermittlung der Exposition muss nicht zwingend messtechnisch erfolgen. Auch rechnerische Ansätze, wie "worst-case" Betrachtungen, können herangezogen werden.


Wie im Einzelnen eine Expositionsermittlung bei Gefahrstoffen mit und ohne AGW durchgeführt wird und welche zu treffenden Maßnahmen daraus resultieren, beschreibt die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen; Inhalative Exposition":