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Sind Kehrbesen im Bereich der Holzbearbeitung verboten?
KomNet Dialog 15879
Stand: 08.05.2024
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)
Frage:
Gibt es im Bereich der Holzbearbeitung/Schreinerei/Absaugung ein Verbot, Kehrbesen und/oder Handbesen einzusetzen?
Antwort:
In der TRGS 553 "Holzstaub" wird unter Abschnitt 4.4 "Reinigung" ausgeführt:
"4.4 (2)
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Maschinen, Werkstücke und Arbeitsbereiche sowie Arbeitskleidung, die mit Holzstaub verunreinigt sind, regelmäßig gereinigt werden. Abblasen und trockenes Kehren von Holzstaub und -spänen sind nicht zulässig. Staubarme Aufsaugverfahren mit geprüften Entstaubern (H3) oder Industriestaubsaugern der Klasse M sind anzuwenden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind konkrete Reinigungsintervalle festzulegen"
Dieses ist in die gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderten Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen") einzubeziehen.
Hinweis:
Auf die DGUV Information 209-044 "Holzstaub" möchten wir hinweisen.