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Gibt es einen Leitfaden oder ähnliches für die Auswahl einer Lötrauch-Absaugung, wenn bleihaltiges Lot verwendet wird?

KomNet Dialog 42737

Stand: 27.04.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Wir produzieren in Serienfertigung Großmaschinen für die Garnherstellung und reparieren auch Altmaschinen, welche teilweise über 30 Jahre alt sind. Dort sind Leiterplatten und Frequenzumrichter verbaut, welche bleihaltiges Lot enthalten. Das heißt, dass sowohl Altmaschinen als auch Neumaschinen bleihaltiges Lot enthalten. So wie ich recherchiert habe, ist dieses Vorgehen zulässig, da wir nicht unter die ElektrStoffV fallen. Natürlich streben wir die Substitution des Bleilotes an, aber an einer Stelle verbauen wir Bauteile, welche Bleilot enthalten. Für die Reparatur dieser Teile strebe ich eine technische Schutzmaßnahme an, also eine Lötrauchabsaugung. Leider habe ich Probleme bei der Auswahl einer solchen Lötrauchabsaugung. Ich gehe davon aus, dass wir hier eine sehr hochwertige Absaugung benötigen, jedoch fehlen mir hier stichhaltige Argumente. Gibt es einen Leitfaden oder ähnliches für die Auswahl einer solchen Absaugung? Außerdem möchte ich gerne eine Wirksamkeitsprüfung durchführen oder durchführen lassen. Gibt es hierzu eine Leitfaden?

Antwort:

Wie bereits in der Frage festgestellt, sind grundsätzlich Verwendungsbeschränkungen gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) zu prüfen. Zudem hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Substitutionsprüfung zu ermitteln, ob weniger gefährliche Verfahren verwendet werden können.


Bezüglich der Frage nach der Lötrauch-Absaugung zum Schutz vor inhalativen Gefährdungen bei Tätigkeiten mit bleihaltigem Lot ist Folgendes zu beachten:


Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung enthält die DGUV Information 213-714 „Manuelles Kolbenlöten mit bleihaltigen Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie“. Diese DGUV Information ist als Verfahrens- und Stoffspezifisches Kriterium (VSK) vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) anerkannt (siehe TRGS 420). Bei Einhaltung der dort beschriebenen Verfahrensweise kann der Arbeitgeber somit davon ausgehen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte und sonstige Beurteilungsmaßstäbe eingehalten werden.


Gemäß DGUV Information 213-714 sind Lötrauche an der Entstehungsstelle abzusaugen (Trichter-, Hauben- oder Spitzenabsaugung). Die abgesaugte Luft ist bestenfalls nach außen abzuführen, ansonsten in Abscheidern zu reinigen und in den Arbeitsraum zurückzuführen.


Erkenntnisse über die Qualität verschiedener Lötrauch-Absaugungen sind im Untersuchungsbericht „Lötrauch-Emissionen beim Einsatz von Absauggeräten - Weichlöten (BGIA-Projekt 3060)" dokumentiert.


Bezüglich einer Rückführung der abgesaugten Luft in den Arbeitsbereich ist folgendes zu beachten:

Bleirauche sind unter anderem als reproduktionstoxisch Kategorie 1A eingestuft. Gemäß § 10 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die abgesaugte Luft bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden; es sei denn, es werden behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren und Geräte verwendet. Gemäß Nummer 4.5 der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", welche auch für Lötarbeiten Anwendung findet, darf die abgesaugte Luft dann in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden, wenn bauartgeprüfte Schweißrauchabsauggeräte der Schweißrauchabscheideklasse W2 oder W3 (nach DIN EN ISO 15012-1) verwendet werden.


Zu der der Frage nach einem „Leitfaden“ für die Wirksamkeitsüberprüfung verweisen wir auf Nummer 5 der TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“.